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Von Beate und Rüdiger Kraft 02.06.2014 um 19:56 Uhr | melden
Lebenslänglich
Wenn Dein Kind stirbt bekommst Du lebenslänglich
ohne jemals etwas verbrochen zu haben
ohne Aussicht auf Begnadigung
ohne Freigang
ohne Hafterleichterung
lebenslänglich trauern
lebenslänglich unstillbare Sehnsucht
lebenslänglich ein Meer von Tränen
lebenslänglich quälende Fragen nach dem „warum“
lebenslänglich unter Unverständnis der Mitmenschen leiden
der Zukunft beraubt
irgendwann richtest Du Dich ein in Deinem Gefängnis
manchmal fühlst Du Dich sogar wohl, kannst lachen, Dich freuen,
Du denkst Du hast dich befreit,
doch dann ist da ein Lied, ein Duft, ein Wort,
ein Mensch auf der Straße der Deinem Kind sehr ähnlich sieht
und es wird Dir wieder klar
Du hast lebenslänglich
ohne jemals etwas verbrochen zu haben.
Mit unendlich mitfühlenden Grüßen
Beate und Rüdiger mit Jens und Marcel im Herzen.