Sterbegeld
In fast allen Gesellschaften ist auch der Tod nicht umsonst. Ein verstorbener geliebter Mensch wird nicht einfach namenlos irgendwo verscharrt, sondern in einer würdigen und respektvollen Zeremonie verabschiedet, um ihm oder ihr noch einmal die letzte Ehre zu erweisen. Dies kostet allerdings Geld, denn auch die Mitarbeiter der Bestattungsunternehmen müssen ein Auskommen haben. Damit diese würdevolle Bestattung auch möglich war, wurde in Deutschland lange Zeit das sogenannte Sterbegeld ausbezahlt.
Quellen für das Sterbegeld
Im Zuge der Reformierung und Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen wurde nur bis zum Jahr 2004 von ihnen ein Sterbegeld ausbezahlt. Dies deckte zwar nicht komplett die Bestattungskosten, stellte aber immerhin einen Zuschuss zu diesen dar.
Seitdem diese Quelle versiegt ist, gibt es nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, ein Sterbegeld zu bekommen.
- Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ein Sterbegeld, wenn ein Mensch in einem beruflichen Umfeld bei einem Unfall oder aufgrund einer Berufskrankheit stirbt. Das gilt übrigens auch für Menschen in einem Ausbildungs- oder Betreuungsumfeld, wie Universitäten Schulen oder Kindergärten. Das Sterbegeld richtet sich allerdings nicht nach der Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten, sondern nach einer gesetzlichen Bezugsgröße, die weit darunter liegt. - Gesetzliche Rentenversicherung
Wenn jemand gestorben ist, der in der gesetzlichen Rentenversicherung war, so erhält der überlebende Ehepartner in den ersten drei Monaten weiterhin die vollen Bezüge der Rente. Diese werden zwar später auf die endgültigen Bezüge angerechnet, stellen aber so in gewisser Weise eine Art Darlehen dar, das für die Bezahlung der Bestattungskosten genutzt werden kann. - Arbeitgeber
Je nach Ausgestaltung des Tarif- oder Arbeitsvertrages zahlt der Arbeitgeber ein Sterbegeld; bei Beamten ist dies gesetzlich geregelt und grundsätzlich der Fall.
Da für viele Menschen diese Möglichkeiten aber nicht greifen, müssen sie sich privat um ein Sterbegeld im Sinne einer Vorsorge kümmern.
Private Vorsorge für das Sterbegeld
Wenn man privat dafür vorsorgen möchte, dass eine angemessene Bestattung bezahlt werden kann, hat man verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste besteht sicherlich darin, einen angemessenen Betrag auf einem Sparkonto zu deponieren. Allerdings ist dadurch nicht gewährleistet, dass das Geld von den Erben auch zu diesem Zweck verwendet wird.
Man kann für sein eigenes Sterbegeld auch dadurch vorsorgen, dass man eine Sterbeversicherung abschließt. Durch die monatlichen Beiträge spart man so den Betrag an, der als notwendig erachtet wird. Dieses Geld ist bei Auszahlung dann zweckgebunden und kann nur für die Bestattung verwendet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages. Dabei zahlt man oft im Voraus die gesamte benötigte Summe an einen Bestattungsunternehmer, wobei das Geld zur Absicherung normalerweise auf ein Treuhandkonto überwiesen wird. Bei dieser Form des privaten Sterbegeldes kann man mit dem Bestatter zusätzliche Verfügungen zum Beispiel über die Bestattungsart treffen, die dann für die Hinterbliebenen bindend sind.
Auch Bestimmungen in einem Testament oder einem Erbvertrag können die Kostenübernahme für eine Bestattung regeln. Der Nachteil bei dieser Regelung ist nur, dass ein Testament erst weit nach der Bestattung eröffnet wird und die Hinterbliebenen somit die Bestattung vorfinanzieren müssen – was ihnen manchmal sehr schwer fällt.
Da Bestattungen in Deutschland durchaus kostspielig sein können, sollte man sich selbst bei einer Abneigung gegen das Thema rechtzeitig damit beschäftigen. Man kann seinen Angehörigen viel Leid und finanzielle Nöte ersparen, wenn man selber dafür Sorge trägt, dass die mehreren Tausend Euro, die eine Bestattung schnell kosten kann, auch zur Verfügung stehen.
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