Seebestattungsverfügung
Die Bestattung auf See hat eine lange Tradition. Wenn früher Seeleute während der Fahrt verstarben, gab es keine andere Möglichkeit, als sie dem Meer zu übergeben, denn eine weitere Mitnahme bis zur nächsten Anlandung kam aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen nicht in Frage. Auch wurden lange Zeit Seeleute, die an Land verstorben waren, ebenfalls mit einer Seebestattung geehrt.
Zu den damaligen Zeiten wurde der Leichnam in Tücher gewickelt oder in einem einfachen Sarg dem Wasser übergeben. Heutzutage ist für die Seebestattung, die mittlerweile unter bestimmten Bedingungen allen Menschen zur Verfügung steht, eine vorherige Kremation zwingend erforderlich – es wird nur die Asche in einer speziellen Urne im Meer versenkt.
Rechtslage und Voraussetzungen für eine Seebestattung
In Deutschland darf eine Seebestattung nur außerhalb der Drei-Meilenzone vorgenommen werden. Meistens werden dafür festgelegte Seegebiete ausgewählt, in denen nicht gefischt oder Wassersport betrieben wird. Das Schifffahrtsunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis, um Seebestattungen durch zu führen, und muss sich an die strengen Auflagen halten.
So muss die Urne aus einem speziellen Material bestehen, welches sich im Wasser schnell auflöst und umweltfreundlich ist. Es ist auch vorgeschrieben, die Urne mit Kies oder Sand zu beschweren, damit sie schneller nach unten sinkt und nicht wieder aufsteigen kann. Vor der Seebestattung muss die behördliche Genehmigung und eventuell die Seebestattungsverfügung vorgelegt werden.
Inhalt der Seebestattungsverfügung
Eine Seebestattung muss in fast allen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es sinnvoll, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine Seebestattungsverfügung verfasst hat. In dieser sollten folgende Angaben vermerkt sein:
- Persönliche Angaben
Dazu gehören der volle Name, das Geburtsdatum und die letzte Anschrift. - Die eindeutige und klar verständliche Willenserklärung zu einer Seebestattung
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
- Möglichst die Unterschrift von einem oder zwei Zeugen
Mit dieser Seebestattungsverfügung kann dann die behördliche Genehmigung beantragt werden. Die Bedingungen zur Erteilung der Verfügung sind nicht sehr streng; es reicht aus, wenn die betreffende Person zum Beispiel einen seemännischen Beruf hatte, passionierter Segler war oder auf andere Weise seine enge Verbundenheit zur See nachzuweisen ist. Der Behörde genügt dabei im Normalfall eine Versicherung der Angehörigen über diesen Tatbestand.
Kosten einer Seebestattung
Die Seebestattung gehört zu den preiswerteren Formen der Naturbestattung. Eine sogenannte stille Seebestattung, bei der die Angehörigen nicht mit auf See fahren, ist ab etwa 1.000 bis an die 2.500 Euro zu bekommen. Fahren die Angehörigen mit (begleitete Seebestattung) und wird eine Trauerfeier an Bord abgehalten, so ist mit Kosten ab 1.500 bis an die 5.000 Euro zu rechnen. Zusätzlich fallen natürlich noch die Kosten für die Kremation an.
Die einfache stille Seebestattung ist im Normalfall deutlich günstiger als eine Erdbestattung, denn es entfallen komplett die Kosten für die Grabstelle und die Bereitstellungskosten der Friedhofsverwaltung. Wenn man dann noch einbezieht, dass keinerlei Folgekosten für die Grabpflege, einen Grabstein und Grabschmuck anfallen, fällt der finanzielle Vergleich deutlich zugunsten einer Seebestattung aus.
Neben den ökonomischen Kosten kann man auch die ökologischen Kosten mit ins Kalkül ziehen. Die Seeurnen belasten die Umwelt nicht und zersetzen sich schnell, so dass keine schädlichen Überreste bleiben. Zudem wird - was in dicht besiedelten Städten durchaus ein Thema ist – keinerlei Bodenfläche beansprucht, und auch der Vorgang der Bestattung ist sehr ökologisch.
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