Lebensversicherung
In den heutigen Zeiten wirtschaftlicher Umwälzungen und sinkender Renten machen sich immer mehr Menschen Gedanken um ihre eigene Absicherung im Alter und um die ihrer Angehörigen im Todesfall, die sie gerne gut versorgt zurück lassen möchten. In Deutschland ist dabei das beliebteste Instrument die Lebensversicherung, die es in verschiedenen Formen gibt. Über sie sollte man besonders dann nachdenken, wenn man anderweitig für seine Bestattung keine Vorsorge getroffen hat.
Besonders seit den turbulenten Zeiten an der Börse, in denen viele Anleger hohe finanzielle Verluste hinnehmen mussten, vertrauen etliche Menschen der Versicherung noch am meisten, zumal einfache Sparkonten im Vergleich nicht so attraktiv sind. Die großen Versicherer in Deutschland sind außerdem gesetzlich verpflichtet, die auszuzahlenden Summen rechtzeitig anzusparen, und unterliegen auch einer Kontrolle, um dieses abzusichern.
Anders als in anderen Staaten wie zum Beispiel den USA muss der Kunde also nicht befürchten, dass die Versicherung Konkurs geht und zahlungsunfähig wird, zumal die Versicherungen auch noch sogenannte Rückversicherungen abschließen, um diesen Fall gänzlich aus zu schließen.
Formen der Lebensversicherung
Die verschiedenen Formen der Lebensversicherungen können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Überblick im Folgenden gibt einen kurzen Abriss über grundsätzliche Formen der Lebensversicherung. Im Bedarfsfall sollte man sich aber immer von einem Experten beraten lassen, um ein maßgeschneidertes Produkt zu erhalten.
- Risikolebensversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung kommt es nur zur Auszahlung der Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb der Laufzeit der Versicherung stirbt. Die Beiträge sind deshalb deutlich niedriger als bei anderen Versicherungszahlungen.
Solch eine Versicherungsform wird meistens dann gewählt, wenn man seine Angehörigen für eine gewisse Zeitspanne wirtschaftlich absichern möchte oder wenn die Versicherung als Absicherung für ein Darlehen wie eine Hypothek genutzt werden soll. - Kapitallebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung wird die Versicherungssumme nach Ablauf der Frist an den Berechtigten ausbezahlt. Das kann im Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst sein, im Todesfall die als Berechtigte in der Police oder im Testament genannte Person.
Wird die Summe nicht als Ganzes ausbezahlt, sondern als monatliche Zahlung, spricht man auch von einer Rentenversicherung.
Die Verträge können sehr individuell gestaltet sein. So kann man natürlich die versicherte Summe fest legen oder die Laufzeit der Versicherung (oder sich für eine mit unbegrenzter Laufzeit entscheiden, die dann erst bei Tod fällig wird).
Wichtige Aspekte bei der Lebensversicherung bei Eintritt des Todesfalls
Wenn die Versicherung anlässlich eines Todesfalles ausbezahlt werden soll, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Todesfall dem Versicherungsunternehmen unverzüglich gemeldet wird, am besten in schriftlicher Form. Viele Versicherungen haben eine Frist von 24 bis 48 Stunden der Meldung nach eigener Kenntnisnahme des Todesfalls. Das hängt damit zusammen, dass je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen bestimmte Todesarten ausgeschlossen sind, so sehr oft der Suizid, zumindest in den ersten drei Jahren.
Die Versicherungen stellen dann im Einzelfall unter Umständen eigene Untersuchungen an, um fest zu stellen, ob die Versicherungssumme ausbezahlt werden muss oder nicht – daher die kurzen Fristen für die Meldung des Todesfalls. Aus diesem Grund sollten die Angehörigen auch wissen, wo die Police aufbewahrt wird, damit sie rechtzeitig reagieren können.
Als Erbe des Verstorbenen hat man nicht zwingend einen Anspruch auf die Lebensversicherung. Wenn der Erblasser jemand anderen als Begünstigten eingetragen hat, so wird das Geld an diesen ausbezahlt und nicht zur Erbmasse gerechnet, da die Summe dann als Schenkung an den Begünstigten gilt. Damit es nicht zu bösen Überraschungen und Erbstreitigkeiten kommt, ist es immer sinnvoll, über vom Normalfall abweichende Verfügungen mit seinen Angehörigen zu sprechen.
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