Kremationsverfügung
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, gilt es erst einmal, mit Schmerz und Trauer umzugehen. Doch andererseits drängt die Zeit, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein verstorbener Mensch binnen gewisser Fristen zu bestatten ist. Haben der Verstorbene und seine Angehörigen zu dessen Lebzeiten nie über die Wünsche des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung gesprochen, so kann das die Familie vor schwierige Entscheidungen stellen.
Aus diesem Grund sollte man in Erwägung ziehen, ob man nicht zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung erstellen möchte – im Fall einer Feuerbestattung eine Kremationsverfügung. Man kann so seine Angehörigen entlasten und sicher stellen, dass die Bestattung genau gemäß den eigenen Wünschen vorgenommen wird, denn diese Verfügung ist für die Hinterbliebenen bindend.
Mittlerweile ziehen viele Menschen die Feuerbestattung einer Erdbestattung vor. Zum einen ist sie meistens günstiger als eine Erdbestattung und kann den Angehörigen so finanzielle Belastungen ersparen. Zum anderen finden viele Menschen die Vorstellung tröstlich, von einem reinigenden Feuer verzehrt zu werden und nicht in der Erde zu vermodern.
Umfang und Form einer Kremationsverfügung
Der Gesetzgeber schreibt keine besondere Form vor. Wenn die Kremationsverfügung handschriftlich erstellt wird, reicht dies üblicherweise zu ihrer Glaubwürdigkeit aus. Wenn man einen Vordruck nutzt, so muss dieser eigenhändig unterschrieben sein. Am besten lässt man die Kremationsverfügung noch von Zeugen wie dem Hausarzt oder einem Notar unterzeichnen, damit diese bestätigen können, dass man nicht unter Zwang gehandelt hat und bei geistiger Gesundheit war.
Mindestens die folgenden Daten sollte die Kremationsverfügung enthalten:
- Als Überschrift „Kremationsverfügung“ oder ähnliches
- Genaue Personendaten
- Name, eventuell Geburtsname, vollständige Anschrift sowie das Geburtsdatum
- Eine einleitende Formulierung wie „Willenserklärung zu meiner Bestattung“
- Die Wünsche zur Bestattungsart, in diesem Fall Kremation
- Ort und Datum
- Eigenhändige Unterschrift
Zusätzlich kann man noch eine Fülle weiterer Einzelheiten fest legen: den Bestattungsort (Baumbestattung, Verstreuung auf einer Aschewiese, spezielles Urnengrab), Wünsche zur Gestaltung einer möglichen Bestattungsfeier, Anweisungen zur Ausgestaltung bezüglich Blumenschmuck oder Kleidung, die man zur Bestattung tragen möchte, Nennung eines Ansprechpartners bei Fragen oder Problemen. Nützlich ist es auch noch, wenn in der Kremationsverfügung Hinweise auf wichtige Dokumente wie eine Sterbegeldversicherung, einen Vorsorgevertrag oder ähnliche Dokumente gegeben wird, damit die Hinterbliebenen sie schnell auffinden können.
Die Angehörigen sollten von der Kremationsverfügung wissen und deren Aufbewahrungsort kennen, damit sie alle Dokumente zeitnah finden und die entsprechenden Vorkehrungen treffen können. Die Verfügung ist unbegrenzt gültig, kann aber jederzeit widerrufen oder geändert werden, sollten sich die Wünsche geändert haben.
Notwendigkeit einer Kremationsverfügung
Grundsätzlich wird für eine Feuerbestattung keine Kremationsverfügung gefordert, sie kann auch ohne diese durchgeführt werden. Allerdings ist die Kremation eine Voraussetzung für etliche andere Bestattungsarten, die nicht so ohne weiteres möglich sind, wenn keine Verfügung vorliegt, wie zum Beispiel die Seebestattung.
Deshalb sollte man diese Verfügung ausstellen, wenn es einem sehr wichtig ist, genau auf diese Art bestattet zu werden. Auch herrschen manchmal in Familien aus religiösen oder anderen Gründen unterschiedliche Auffassungen über die Form der Bestattung – wenn man also sicher stellen möchte, dass man eine Feuerbestattung bekommt, ist die Kremationsverfügung das Mittel der Wahl, da sich die Angehörigen daran halten müssen. Soll ein Familienerdgrab genutzt werden, so steht das der Kremation nicht im Wege, da in Mehrfachgrabstätten üblicherweise sowohl Urnen als auch Särge beigesetzt werden können.
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