Hinterbliebenenrente
Ein geliebter Mensch, der verstirbt, hinterlässt im Familien- und Freundeskreis eine große Lücke, die sich so schnell nicht schließen wird. Aber er oder sie hinterlässt womöglich auch quälende Fragen, wie die Familie nun ihren Lebensunterhalt bestreiten soll, wenn der Hauptverdiener durch den Tod ausgefallen ist. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber Hilfsmaßnahmen vorgesehen, die den Ausfall teilweise kompensieren sollen.
Verschiedene Hinterbliebenenrenten
Hinterbliebenenrenten sind gesetzliche Versicherungen, die in einem Todesfall zur Auszahlung kommen. Dazu zählen die Witwen- oder Witwerrente so wie die Waisen- oder Halbwaisenrente. Sie werden von der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert und gemäß gewissen Vorschriften an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Es folgt ein kurzer Überblick über die grundsätzlich vorhandenen Varianten – im Einzelfall sollte man sich jedoch am besten von einem Fachmann beraten lassen, da es eine Fülle an Ausnahmen und Sonderfällen gibt (zum Beispiel sogenannte Altfälle oder die Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Hinterbliebenen), die die Situation beeinflussen können.
- Die kleine Witwenrente
Diese Zahlung wird an Witwen, Witwer oder eingetragene Lebenspartner gezahlt, bei denen der Staat davon ausgeht, dass sie noch einen größeren Eigenbeitrag zu ihrem Unterhalt leisten können. Die Höhe dieser Rente beläuft sich unter bestimmten Bedingungen auf etwa 25 % der Rente des Verstorbenen und wird für zwei Jahre bewilligt und ausbezahlt. - Die große Witwenrente
Bei der großen Witwenrente geht der Gesetzgeber davon aus, dass der oder die Hinterbliebene nicht mehr dauerhaft maßgeblich zu seinem oder ihrem Unterhalt beitragen kann, weil er oder sie ein Kind erzieht und versorgt, erwerbsgemindert ist oder aber das 45. Lebensjahr vollendet hat. Trifft eines dieser Kriterien zu, so hat der überlebende Partner einen Anspruch auf 55 % der Rente des Verstorbenen, deren Bezug zeitlich unbegrenzt ist. - Die Waisenrente
Da auch die minderjährigen Kinder der verstorbenen Person von deren Unterhalt abhängig waren, wird ihnen ebenfalls eine Rente gewährt. Als Kinder zählen die ehelichen Kinder, aber auch unter gewissen Bedingungen die außerehelichen sowie Stief- und Pflegekinder. Ist nur ein Elternteil verstorben, so beträgt die dann Halbwaisenrente genannte Rente etwa 10 bis 20 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sind beide Elternteile verstorben, so beträgt die Zahlung bei der Waisenrente 20 bis 40 Prozent der höheren Rente.
Zu allen diesen Bestimmungen gibt es Sonderfälle, Ausnahmeregelungen, Beschränkungen und Abschläge, über die man sich gegebenenfalls bei einem entsprechenden Experten kundig machen sollte. Eine wichtige Information für Betroffene ist es allerdings, dass in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall die Rente in voller Höhe weiter bezahlt wird – das nennt man auch das Sterbevierteljahr.
Durch diese Zahlungen sollen die Hinterbliebenen in die Lage versetzt werden, zum einen möglichst eine würdige Bestattung finanzieren zu können, wenn der verstorbene Mensch keine anderweitige Vorsorge getroffen hatte. Zum anderen gibt es den Angehörigen ein wenig Zeit, sich mit der neuen traurigen Lebenssituation auseinander zu setzen und eine Neuorientierung und Neugestaltung des Lebensalltags in Angriff zu nehmen, ohne sofort mit finanziellen Problemen konfrontiert zu werden.
Ergänzung zur Hinterbliebenenrente
Wenn man mit seinem Lebenspartner oder Ehegatten und der Familie einen bestimmten Lebensstil gewöhnt war, so kann der Todesfall einen großen Einschnitt bedeuten. Die Hinterbliebenenrente ist sicher keine hundertprozentige Absicherung dieses Lebensstils, so dass man am besten noch zu Lebzeiten bespricht, ob Zusatzmaßnahmen notwendig und sinnvoll sind.
Gerade wenn Kinder vorhanden sind, die minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden, ist die gesetzlich geregelte Kompensation des Hauptverdieners oft nicht wirklich ausreichend, um die familiäre Situation in gewohnter Weise aufrecht zu erhalten. Es ist daher auf jeden Fall empfehlenswert, sich über verschiedene weitere Möglichkeiten der Absicherung und Vorsorge zu informieren.
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab. (1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)
- Trauerhilfe
- Todesfall
- Grab
- Erbe
- Vorsorge
- Bankvollmacht
- Bestattungsverfügung
- Bestattungsvorsorge
- Betreuungsverfügung
- Hinterbliebenenrente
- Hospiz
- Kremationsverfügung
- Lebensversicherung
- Luftbestattungsverfügung
- Patientenverfügung
- Risikolebensversicherung
- Seebestattungsverfügung
- Seniorenheime
- Sterbebegleitung
- Sterbegeld
- Sterbegeldversicherung
- Sterbehilfe
- Sterbekasse
- Vorsorgevollmacht
- Friedhöfe
- Grabstätten
- Bestattung
- Bestattungskosten
- Bestattungsarten
- Technische Hilfe
- Digitaler Nachlass