Bestattungsvorsorge
Viele Menschen denken über ihren eigenen Tod und die Folgen, die sich daraus ergeben, nicht nach. Und so trifft es dann die Hinterbliebenen, die im ersten Schock und Schmerz Entscheidungen treffen müssen, über die vorher nie gesprochen wurde, zum Beispiel die Art der Bestattung. Zudem werden sie als Angehörigen auch vom Gesetz mit den Kosten belastet, die eine Bestattung verursacht – und das können schnell einmal mehrere Tausend Euro sein.
Daher entscheiden sich manche Menschen dazu, für ihre eigene Bestattung Vorsorge zu treffen. So können sie ihren Angehörigen schwere Entscheidungen ersparen und genau die Bestattung planen, die sie am liebsten hätten. Zudem entlasten sie je nach Vorsorge die Angehörigen von den Kosten für die Bestattung.
Arten der Bestattungsvorsorge
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, für die eigene Bestattung vor zu sorgen.
- Guthaben auf einem Sparkonto
Diese einfachste Möglichkeit der Vorsorge stellt nur sicher, dass in einem bestimmen Umfang finanzielle Mittel für eine Bestattung zur Verfügung stehen. Bei dieser Form der Vorsorge sind ohne zusätzliche Verfügungen keinerlei Einzelheiten zur Bestattung fest gelegt, die Hinterbliebenen müssen diese Entscheidungen nach wie vor selbst treffen.
Zudem ist ein solches Guthaben nicht vor Zugriffen geschützt. Wird der Besitzer zum Beispiel arbeitslos oder ein Pflegefall, so können die zuständigen Behörden das Sparguthaben zum Lebensunterhalt oder zur Pflege heran ziehen. - Bestattungsvorsorgevertrag
Der Bestattungsvorsorgevertrag wird üblicherweise direkt mit einem Bestatter abgeschlossen. Mit diesem kann man genau besprechen, wie man sich seine Bestattung vorstellt und sogar sämtliche Details bis hin zur Musik oder der Dekoration der Trauerhalle regeln. Auf Basis dieser Vorstellungen kann dann bestimmt werden, welche Summe für die Bestattung benötigt wird.
Der Kunde zahlt diese Summe dann vorab ein. Üblicherweise wird sie auf einem Treuhandkonto deponiert – das schützt zum einen vor Missbrauch, und zum anderen ist dadurch garantiert, dass das Geld auch bei einem Konkurs des Bestattungsunternehmens sicher ist und ein anderes Institut beauftragt werden kann.
Bei einem solchen Vorsorgevertrag ist das Geld zudem vor Zugriffen von staatlicher Seite geschützt. Wenn die Vorsorge sich im üblichen Rahmen bewegt, haben auch Sozialträger keinen Zugriff auf das Guthaben und dürfen die Verträge nicht kündigen. Auch die Erben dürfen dies nicht, sie müssen sich an alle in dem Vertrag fest gelegten Verfügungen halten. - Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Form der Kapitallebensversicherung. Der Kunde zahlt monatliche Beiträge; wie lange diese laufen sollen – bis zum 65. Lebensjahr, bis zum 85. Lebensjahr oder gar bis zum Tode – kann individuell vereinbart werden und wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. Auf diese hat ebenfalls das Eintrittsalter eine Auswirkung; je jünger der Kunde ist, desto geringer sind die Beiträge.
Die Sterbegeldversicherung wird meist nur über wenige Tausend Euro abgeschlossen, gerade ausreichend, um eine angemessene Bestattung zu bezahlen. Zudem gibt es Vertragsformen, bei denen in einem bestimmten Alter die Summe ausbezahlt wird. Auf eine Gesundheitsprüfung wird meistens verzichtet, allerdings gibt es Wartefristen von meistens drei Jahren, vor deren Ablauf im Todesfall nicht die gesamte Summe ausbezahl wird, sondern nur die bis dahin angesparten Beträge.
Auch auf die Sterbegeldversicherung haben die Sozialträger im Fall der Bedürftigkeit keinen Zugriff, sie müssen im Einzelfall sogar die Beiträge zahlen.
Nutzen der Bestattungsvorsorge
Die Bestattungsvorsorge stellt sicher, dass im Todesfall ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um eine angemessene Bestattung durch zu führen. Sie entlastet somit die bestattungspflichtigen Hinterbliebenen von einer Ausgabe, die sie zu dem Zeitpunkt womöglich nur schwer verkraften könnten.
Ein anderer Aspekt ist sicher der, dass man durch einen Bestattungsvorsorgevertrag genau die Bestattung fest legen kann, die man möchte. Gerade wenn in der Familie Uneinigkeit über die Form der Bestattung herrscht – der Betroffene möchte eine anonyme Feuerbestattung, die Angehörigen ein christliches Erdbegräbnis -, kann man durch den Vorsorgevertrag sicher stellen, dass die eigenen Wünsche nicht übergangen werden können.
Weitere hilfreiche Informationen zum Themengebiet Vorsorge finden Sie auf:
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab. (1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)
- Trauerhilfe
- Todesfall
- Grab
- Erbe
- Vorsorge
- Bankvollmacht
- Bestattungsverfügung
- Bestattungsvorsorge
- Betreuungsverfügung
- Hinterbliebenenrente
- Hospiz
- Kremationsverfügung
- Lebensversicherung
- Luftbestattungsverfügung
- Patientenverfügung
- Risikolebensversicherung
- Seebestattungsverfügung
- Seniorenheime
- Sterbebegleitung
- Sterbegeld
- Sterbegeldversicherung
- Sterbehilfe
- Sterbekasse
- Vorsorgevollmacht
- Friedhöfe
- Grabstätten
- Bestattung
- Bestattungskosten
- Bestattungsarten
- Technische Hilfe
- Digitaler Nachlass