Vorsorge
Wer sich zu Lebzeiten bewusst mit manchen Punkten, die das eigene Ableben betreffen, beschäftigt, kann dadurch seinen Angehörigen erhebliche Belastungen ersparen. Sie müssen sonst in einer Situation des Schocks und der Erschütterung schwierige Entscheidungen treffen, von denen sie nicht wissen, ob sie den Wünschen des verstorbenen Menschen gerecht werden. Deshalb ist es sehr zu empfehlen, gewisse Vorsorgemaßnahmen schon zu Lebzeiten zu treffen.
Mögliche Vorsorgemaßnahmen für den Sterbefall
Es gibt etliche Maßnahmen, die im Vorfeld bestimmte Themen im Zusammenhang mit Krankheit und Tod regeln können und die eigenen Wünsche dokumentieren.
Sterbegeldversicherung
Früher zahlten die gesetzlichen Krankenkassen ein sogenanntes Sterbegeld, welches dazu dienen sollte, die Kosten einer Bestattung zu decken. Dieses Sterbegeld wurde jedoch vor Jahren abgeschafft, so dass man jetzt privat Vorsorge treffen muss, wenn man nicht will, dass die Angehörigen nach dem eigenen Ableben mit einer hohen finanziellen Belastung konfrontiert werden. Etliche Versicherungen bieten deshalb eine Sterbegeldversicherung über eine bestimmte frei wählbare Summe an, bei der man einen monatlichen Betrag einzahlt und die im Todesfall zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt wird.
Bestattungsverfügung
Man kann zu Lebzeiten eine Verfügung erstellen, in der fest gelegt wird, wie nach dem Tod mit dem Leichnam verfahren werden soll und in der alle Einzelheiten der gewünschten Bestattung fest gehalten sind. An diese Bestattungsverfügung müssen sich die bestattungspflichtigen Angehörigen in der Regel halten.
Vorsorgevertrag
Alternativ zur Bestattungsverfügung kann man auch einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen. In diesem Vertrag legt man nicht nur Art und Umfang der Bestattung fest, sondern kann hier auch für die Finanzierung Sorge tragen, indem man dem Bestatter eine angemessene Summe zahlt, die auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird und im Todesfall abgerufen wird.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legt man vorsorglich fest, welche Maßnahmen man im Fall einer Krankheit wünscht, bei der man selbst aktuell nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Man kann festlegen, welche therapeutischen Maßnahmen man wünscht und welche man auf jeden Fall nicht angewendet haben möchte.
Organspendeausweis
Mit einer Organspende kann man noch im Tod anderen Menschen Gutes tun und Leben retten. Als Vorsorgemaßnahme kann man einen Organspendeausweis ausfüllen, der fest legt, welche Organe nach dem Tod für eine Spende entnommen werden dürfen. Natürlich kann man auch explizit einer Organspende widersprechen. Dieser Ausweis erspart den Angehörigen eine schreckliche Entscheidung, die sie in ihrem Schockzustand kaum zu treffen im Stande sind.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, welcher Mensch für einen handeln darf, wenn man selber nicht mehr entscheidungsfähig ist. So steht im Falle von einer Erkrankung wie Alzheimer schon fest, wer der Bevollmächtigte sein wird, so dass kein Betreuer durch ein Gericht bestellt werden muss.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung legt man fest, wer einen rechtlich vertreten soll, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit durch Krankheit beeinträchtig ist. Dieser Betreuer muss jedoch noch von einem Gericht bestätigt werden, welches ihn oder sie im Einzelfall aus triftigen Gründen ablehnen kann.
Testament
In einem Testament legt man fest, wie die eigenen Vermögenswerte nach dem Tod auf wen aufgeteilt werden sollen. Man kann das Testament handschriftlich verfassen und unterzeichnen, ein Standardformular benutzen oder es von einem Anwalt erstellen lassen. Ein solcher letzter Wille beugt Erbstreitigkeiten vor, die zu sehr unschönen Auseinandersetzungen führen können.
Benachrichtigungsliste
In der Benachrichtigungsliste hält man all die Personen samt ihren Kontaktdaten fest, die nach dem Todesfall benachrichtigt werden sollen. Diese Liste erspart den Angehörigen die mühselige Suche nach Adressen, gerade wenn der Verstorbenen einen großen Bekanntenkreis hatte.
Informationen über Internetaktivitäten
Der sogenannte digitale Nachlass, den heutzutage fast jeder Mensch hinterlässt, kann für die Angehörigen zu einem echten Problem werden. Oft wissen sie gar nicht, in welchen Foren oder sozialen Plattformen der Verstorbene aktiv war, noch weniger kennen sie seine Zugangsdaten zu den einzelnen Accounts. Eine Auflistung all dieser Informationen ist sehr hilfreich. Man kann diese sensiblen Daten entweder einer Person seines Vertrauens übergeben oder sie bei einem Notar hinterlegen, der sie ach dem Ableben an die Angehörigen aushändigt.
Nutzen der Vorsorge
Durch dieses Bündel an Vorsorgemaßnahmen kann man seine Angehörigen in der schwierigen Situation von Krankheit und Tod entlasten und ihnen viele Bürden von den Schultern nehmen. Zudem kann man so sicher sein, dass die eigenen Wünsche respektiert werden, denn die meisten dieser Dokumente sind für die Angehörigen verbindlich.
Einige Themen wie zum Beispiel die Bestattungsart sollte man mit seinen Familienmitgliedern besprechen, damit diese wissen, was auf sie zukommt. So werden sie nicht unvorbereitet überrascht, wenn man sich zum Beispiel für eine anonyme Bestattung entschieden hat, die den Angehörigen keine Grabstelle als Anlaufpunkt bietet.
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