Überführung
Wenn ein Mensch stirbt, muss er normalerweise von seinem Sterbeort an einen gesetzlich zugelassenen Ort überführt werden, wo er gemäß den rechtlichen Vorschriften versorgt werden kann. Unter einer Überführung versteht man dabei den Transport eines Leichnams oder der Asche eines verstorbenen Menschen, der in Deutschland nur von bestimmten Personen vorgenommen werden darf. Es ist nicht gestattet, einen toten Angehörigen selbst in seinem Auto zu transportieren, weil man sich nicht von ihm trennen kann oder ganz profan die Kosten für eine Überführung einsparen möchte.
Rechtliche Aspekte bei der Überführung
In der BRD gibt es die Vorschrift, dass die Überführung in einem Leichenwagen stattzufinden hat – ein solches Fahrzeug steht im Normalfall nur einem Bestatter zur Verfügung. Auch andere Institutionen wie ein Krankenhaus kann die Berechtigung zur Überführung haben, doch im Normalfall wird sich die Familie an einen Bestatter wenden. Dieser holt den Verstorbenen an seinem Sterbeort ab und überführt ihn in das Bestattungsinstitut, in dem er hygienisch versorgt und bis zur Bestattung gekühlt werden kann.
Muss die Überführung über längere Strecken stattfinden, so gibt es einige zusätzliche Vorschriften zu beachten. Der Verstorbene muss dabei meistens zusätzlich in einen Zinksarg oder eine spezielle Folie gebettet werden, um gesundheitliche Risiken bei einem längeren Transport auszuschließen. Je nach der Dauer des Transportes wird für die Überführung auch eine Konservierung oder Einbalsamierung des Leichnams gefordert, die der Bestatter vornehmen muss.
Auch eine Überführung ins oder vom Ausland ist selbstverständlich möglich, wobei der Landweg, der Luftverkehr oder der Seeweg zur Verfügung stehen. Allerdings erfordert eine solche internationale Überführung besondere Dokumente, die ein erfahrenes Bestattungsinstitut besorgen kann.
Dazu gehören ein internationaler Leichenpass, den das zuständige Standesamt ausstellen kann, die Sterbeurkunde, eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung, die Bescheinigung eines Arztes, dass gegen eine Überführung keine gesundheitlichen Bedenken sprechen sowie eventuell eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft, wenn es Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod gab oder die Identität des Leichnams nicht eindeutig feststeht.
Auch bei einer internationalen Überführung muss der Leichnam entsprechend präpariert werden und dem jeweiligen Transportmittel angepasst eingesargt werden. Die Vorschriften dazu sind natürlich länderspezifisch sehr unterschiedlich, so dass man sich am besten an einen Bestatter wendet, der über einschlägige Erfahrungen verfügt.
Anlässe für eine Überführung
Jeder verstorbene Mensch muss mindestens zwei Mal überführt werden: vom Sterbeort zum Bestatter und vom Bestatter zum Friedhof. Findet eine Feuerbestattung statt, so kommen noch die Überführungen zum und vom Krematorium hinzu.
Eine Überführung über längere Strecken wird dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Angehörige den Heimatort der Familie verlassen hatte, aber im Familiengrab vor Ort beigesetzt werden soll, damit man ihn oder sie in der Gemeinschaft der Familie beisetzen und immer wieder besuchen kann.
Das sind auch die Gründe, warum sich Angehörige für die meistens doch recht teure internationale Überführung aus dem Ausland entscheiden: Die Vorstellung, dass der Angehörige auf einem Friedhof im Ausland ruht und man sich nicht um sein oder ihr Grab kümmern kann, ist für viele trauernde Hinterbliebene eine schreckliche Vorstellung.
Manchmal wird auch eine Überführung im Zusammenhang mit einer Exhumierung gewünscht. In diesem Fall war der Verstorbene zwar schon bestattet, aber durch neue Umstände – vielleicht den Erwerb eines Familiengrabes oder weil der Friedhof aufgelassen werden soll – ergibt sich die Notwendigkeit einer Umbettung und somit auch einer Überführung.
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