Sterbeurkunde
Den Tod eines Menschen muss man nicht nur emotional verkraften und seinen Verlust verwinden, sondern man hat als Hinterbliebener auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand zu bewältigen, der im Todesfall auf die Familie zukommt. Da müssen Formalitäten erledigt werden, Behörden informiert, Banken und Versicherungen kontaktiert und Verträge gekündigt werden. Damit all diese möglich wird und erledigt werden kann, benötigt man als ein zentrales Dokument sehr zeitnah die Sterbeurkunde.
Voraussetzungen zum Ausstellen einer Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird bei dem Standesamt beantragt, in dessen Bezirk der Wohnort des verstorbenen Menschen lag. Damit der Standesbeamte die Urkunde ausstellen kann, benötigt er verschiedene Dokumente.
- Den Totenschein, den der Arzt nach der Leichenschau ausgestellt hat. Man sollte darauf achten, dass der Arzt den Totenschein sorgfältig und genau ausfüllt, so sollte er auf jeden Fall den vermutlichen Todeszeitpunkt angeben. Ein Eintrag, der nur besagt, der Arzt habe den Menschen tot aufgefunden, entspricht nicht den Vorschriften, und viele Standesbeamte verlangen dann, dass dieser Eintrag nachgebessert wird. Dies bedeutet jedoch eine zusätzliche Belastung für die Angehörigen.
- Den Personalausweis des Verstorbenen
- Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten: die Sterbeurkunde des vorher gestorbenen Ehepartners
- Bei Akademikern: das Diplom (dieses Dokument ist optional und wird nur benötigt, wenn die Angehörigen wünschen, dass der Titel auf der Sterbeurkunde vermerkt wird)
Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, kann eine Abschrift aus dem Familienbuch weiterhelfen. Ansonsten sollte man sich beim Standesamt erkundigen, welche Ersatzdokumente akzeptiert werden.
Kosten einer Sterbeurkunde
Das Ausstellen einer Sterbeurkunde ist ein Verwaltungsakt, der dem Bürger nicht kostenlos zu Verfügung gestellt wird. Die Gebühren können regional ein wenig variieren, im Schnitt kann man jedoch davon ausgehen, dass das erste Exemplar der Sterbeurkunde etwa 10 Euro kostet. Weitere Exemplare schlagen mit jeweils 5 Euro zu Buche. Einige Exemplare sind kostenfrei, so die, die der Krankenkasse, der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Arbeits- oder Sozialamt vorgelegt werden.
Die Anzahl der Sterbeurkunden, die man beantragt, variiert sicher im Einzelfall. Viele Behörden und Institutionen verlangen jedoch die Überlassung eines Originals, so zum Beispiel Banken und Sparkassen. Deshalb sollte man gleich mehrere Sterbeurkunden ausstellen lassen, erfahrungsgemäß werden bis zu zehn benötigt. Und es ist sinnvoll, sich bei manchen Institutionen oder Vereinen vorab zu erkundigen, ob sie ein Original benötigen oder ob eine Kopie ausreicht – die Mitgliedschaft im Golfclub kann man üblicherweise auch mit einer Kopie kündigen.
Verwendung einer Sterbeurkunde
Die Vorlage einer Sterbeurkunde ist eine zwingende Voraussetzung für viele Maßnahmen, die nach einem Todesfall erledigt werden müssen. So kann eine Bestattung nicht durchgeführt werden, wenn keine Sterbeurkunde vorliegt. Soll beim Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden, ist ebenfalls eine Sterbeurkunde von Nöten.
Auch viele Firmen weigern sich aufgrund ihrer Datenschutzbestimmungen, ohne eine Sterbeurkunde Zugriff auf ihre Kundendaten zu gewähren – so zum Beispiel Banken oder Telefonanbieter. Auch für die Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abonnements wird man eine Sterbeurkunde benötigen, besonders dann, wenn man wegen des Todesfalls kürzere Kündigungsfristen als die vertraglich vereinbarten in Anspruch nehmen möchte. So gibt es bei der Kündigung von Mietverträgen aufgrund eines Todesfalls ein Sonderkündigungsrecht, welches die Erben in Anspruch nehmen können – aber der Vermieter wird die Sterbeurkunde als Nachweis für den Eintritt des Todesfalls verlangen.
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