Sterbefall
Mit dem Begriff Sterbefall oder Todesfall bezeichnet man das Ableben eines Menschen. Beide Worte werden mehr oder weniger synonym verwendet. Allenfalls kann man die Unterscheidung treffen, dass der Begriff Todesfall oft im Zusammenhang mit einem einem selbst bekannten Menschen verwendet wird, wohingegen das Wort Sterbefall etwas unpersönlicher den Tod irgendeines unbekannten Menschen bezeichnet. Das Wort Trauerfall, welches in diesem Zusammenhang ebenfalls oft benutzt wird, zeigt den Tod eines Menschen aus der Perspektive der trauernden Hinterbliebenen an.
Sterben als Prozess
Der Sterbefall tritt zumeist als das Ende eines längeren Prozesses ein. In den wenigsten Fällen stirbt ein Mensch schnell und binnen weniger Sekunden – das kann zum Beispiel bei einer Explosion der Fall sein, die den Körper augenblicklich zerreißt. Normalerweise ist das Sterben bei jedem lebenden Wesen jedoch ein Prozess, der nach und nach vonstatten geht.
Dabei versagen sukzessive wichtige Funktionen des Körpers. Zuerst werden nicht lebenswichtige Funktionen wie das Gehör oder das Augenlicht ausfallen, dann vielleicht das Bewegungs- oder Empfindungsvermögen. Denn der Körper versucht grundsätzlich, die lebenswichtigen Funktionen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, auch wenn er dafür andere Funktionen nach und nach verliert. Beim Prozess des Sterbens versagen daher Schritt für Schritt die Organe, bis die Herz- Kreislauffunktion ebenfalls zusammenbricht.
Zwei Tode
In diesem Fall spricht man vom sogenannten Herztod, der aber noch nicht den endgültigen Tod darstellen muss. Zum einen ist der Herztod unter Umständen reversibel, wenn rechtzeitig entsprechende Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden. Und zum anderen kann bei einem Herztod das Gehirn noch funktionieren und der Körper so mit der Unterstützung von Maschinen noch weiter am Leben erhalten werden.
Umgekehrt spricht man von einem sogenannten Hirntod, wenn das Gehirn nicht mehr im Stande ist, seine Funktionen auszuüben und der Körper ohne die Unterstützung von Maschinen nicht mehr lebensfähig wäre. Dieser Hirntod ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass nach einem Sterbefall Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden dürfen. Der Hirntod muss dabei von zwei Ärzten unter Einhaltung strenger Vorschriften festgestellt werden.
Rechtliche Feststellung des Sterbefalls
In Deutschland muss der Sterbefall von einem Arzt bestätigt werden. Dieser muss die Person auf eventuell noch vorhandene Lebenszeichen untersuchen. Sind diese nicht mehr vorhanden, helfen auch keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr und ist die Kerntemperatur des Körpers unter einen gewissen Wert gesunken, so kann der Arzt den Sterbefall offiziell bestätigen.
Die Kerntemperatur ist ein relativ enger Bereich, innerhalb dessen enzymatische Reaktionen im Körper ablaufen können. Wird dieser Bereich über- oder unterschritten, so können lebenswichtige Prozesse im Körper nicht mehr stattfinden – der Mensch ist biologisch tot. Die Kerntemperatur wird vom Arzt rektal gemessen und ist ein sehr eindeutiger Indikator für die Feststellung des Todes.
Diese Kerntemperatur soll auch dazu dienen, dass der Tod nicht irrtümlich festgestellt wird. Denn beim Gebrauch von Drogen oder bestimmten komatösen Zuständen kann es sein, dass mit den Mitteln vor Ort keine Lebenszeichen festgestellt werden können, und so könnte es passieren, dass jemand irrtümlich für tot erklärt wird. Die Kerntemperatur hingegen zeigt sicher an, ob noch Leben möglich ist oder nicht.
Weiteres Vorgehen nach einem Sterbefall
Die Angehörigen des verstorbenen Menschen haben gesetzlich die Pflicht, den Sterbefall durch einen Arzt feststellen zu lassen und den Toten dann innerhalb einer bestimmten Frist bestatten zu lassen. Der Arzt stellt den Tod durch eine äußere Leichenschau fest, entscheidet, ob die Todesart natürlich war und trägt die Todesursache sowie den Todeszeitpunkt und den Ort in den Totenschein ein.
Soll der verstorbene Mensch beerdigt werden, so ist diese Leichenschau ausreichend. Plant die Familie hingegen eine Feuerbestattung, so muss in vielen Bundesländern eine zweite Leichenschau vorgenommen werden. Dabei soll zum einen festgestellt werden, ob die Identität des Toten auch tatsächlich die angegebene ist. Zum anderen wird überprüft, ob sich keine Gegenstände im Sarg befinden, die von Rechts wegen dort nicht sein dürften. Manchmal geben Hinterbliebene dem Verstorbenen noch liebevoll ein Andenken mit in den Sarg, welches aber gemäß den Vorschriften nicht mit verbrannt werden darf.
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