Formalitäten im Todesfall
Unsere Gesellschaft ist so organisiert, dass kein Mensch einfach so aus dem Leben scheiden kann, ohne dass nicht ein Bündel an Maßnahmen und zu erledigender Formalitäten anfällt. Denn jeder ist irgendwo registriert, nutzt regelmäßige Dienstleistungen, bezieht Geld oder Waren und ist in ein System von Datenerfassungen eingebunden. All diese Punkte erfordern, dass man im Todesfall aktiv wird.
Behördlich notwendige Formalitäten
Der Todesfall ist beim Standesamt anzuzeigen, damit der Standesbeamte eine Sterbeurkunde ausstellen kann. Dazu benötigt man den Personalausweis der verstorbenen Person, den Totenschein, eine Geburts- oder Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des zuerst verschiedenen Ehegatten, je nachdem, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war. Ohne die Sterbeurkunde kann auch die gesetzlich vorgeschriebene Bestattung nicht stattfinden.
Eine andere Behörde, die zu benachrichtigen ist, ist das Nachlassgericht. Denn die Hinterlassenschaft des Verstorbenen muss nach seinem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden, eventuell muss ein Erbschein beantragt werden, man muss das Nachlassgericht informieren, wenn man das Erbe ausschlagen möchte, und nicht zuletzt wollen auch die Erbschaftssteuern bezahlt werden.
War der Verstorbene ein alleinerziehender Elternteil, so sind unter Umständen auch noch das Jugendamt und andere Behörden zu verständigen, damit entschieden werden kann, was mit den Waisen geschehen soll. Für diese muss dann möglicherweise auch noch eine Waisenrente beantragt werden.
Formalitäten wirtschaftlicher und finanzieller Natur
Auf jeden Fall müssen Bankinstitute und zum Beispiel Fondsverwaltungen kontaktiert werden, damit man hinfällige Daueraufträge und ähnliches stoppen kann und bei Bedarf Zugriff auf das Konto bekommt, um andere weiter laufende Zahlungen auch begleichen zu können. Dafür wird die Sterbeurkunde und unter Umständen auch ein Erbschein benötigt, damit die Banken den nötigen Zugriff auf die Konten des Verstorbenen erlauben.
Des Weiteren muss man alle Verträge, Versicherungen und Abonnements kündigen, die nicht mehr benötigt werden. Einige wurden vielleicht nur online abgeschlossen, so dass man sich auch im Computer des Verstorbenen umsehen muss, um alle relevanten Daten zu finden. Vielleicht muss auch, wenn Grundbesitz vorhanden ist, eine Änderung des Grundbucheintrages veranlasst werden; hat der Verstorbene allein gelebt, so muss man seine Wohnung auflösen.
Wenn der Verstorbene selbstständig oder ein Firmeninhaber war, muss auch hier einiges geregelt werden. Soll das Geschäft weiter geführt werden, muss sofort die Nachfolge geregelt werden, damit Mieten, Löhne und Gehälter sowie Lieferanten weiter bezahlt werden können. Unter Umständen müssen Kunden benachrichtigt werden, Verträge verlängert oder gekündigt werden oder Schulden beglichen und Kreditverträge aufgekündigt werden.
Diese Formalitäten, die es im Todesfall zu regeln gilt, können je nach individueller Lebenssituation sehr kompliziert sein. Deshalb bietet es sich oft an, sich fachkundig beraten und unterstützen zu lassen. Bei vielen Formalitäten kann ein Bestatter weiterhelfen, aber vielleicht braucht man auch einen Anwalt oder einen Steuerberater. In jedem Fall sollte man sich vor der Beauftragung jedoch erkundigen, was für welche Dienstleistung berechnet wird und in welchem Umfang man vielleicht doch selbst tätig wird.
Unter Umständen ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen, damit man nicht mit überhöhten Kosten konfrontiert wird. Diese Vergleiche können oft online im Internet gemacht werden, wo kostenlose Vergleichsrechner zur Verfügung stehen.
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