Diese Unterlagen brauchen Sie im Sterbefall
Ein Sterbefall im nächsten Umkreis führt für viele nicht nur zu einem emotionalen Ausnahmezustand, sondern bringt auch einiges an Bürokratie mit sich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Todesfall zahlreiche Aufgaben für die Familie mit sich bringen.
Aus diesem Grund kann es ratsam sein schon vor Eintritt von einem Trauerfall wichtige Dokumente zu versammeln und Angehörige über deren Aufbewahrungsort zu informieren.
Lesen Sie im folgenden welche Dokumente zur Bearbeitung eines Sterbefalls von Behörden benötigt werden.
Personalausweis oder Reisepass
Der Personalausweis oder der Reisepass gilt für deutsche Staatsangehörige als amtliche Urkunde für den Identitätsnachweis. Um eine Sterbefallbeurkundung vorzunehmen benötigt das zuständige Standesamt die folgenden Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Personalausweis der oder des Verstorbenen
- Reisepass mit letzter Meldebescheinigung der oder des Verstorbenen
Das Bestattungsinstitut übernimmt in der Regel die Erledigung der Formalitäten und notwendigen Behördengänge. Nichtsdestotrotz können auch Privatpersonen Todesfälle direkt beim Standesamt anzeigen. Diese sollten nicht vergessen, dass sie sich auch selbst in diesem Zuge ausweisen müssen. Dies ist mit dem eigenen Personalausweis oder dem eigenen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung möglich.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde, manchmal auch Geburtsschein genannt, ist in Deutschland die amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person. Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtsregister der zuständigen Heimatbehörde des Geburtsort erstellt. Sie gibt den Vornamen, Nachnamen, das Geschlecht und den Geburtsort der beurkundeten Person an.
Generell ist die Geburtsurkunde in deutscher Sprache ausgestellt. Ferner, ist es möglich eine Internationale Geburtsurkunde in mehrsprachiger Fassung zu beantragen. Diese ist in vielen Ländern ohne offizielle Übersetzung gültig. Ein berechtigtes Interesse an einer internationalen Geburtsurkunden haben beispielsweise Kinder von Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten.
Zur Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen die zuständige Behörden einen Nachweis über den Familienstand der oder des Verstorbenen. Die Familienstände sind:
- ledig
- verheiratet
- verpartnert
- verwitwet
- partnerhinterblieben
- geschieden
- entpartnert
Im bundesdeutschen Einwohnermeldewesen werden folgende Kürzel in nachstehender Reihenfolge für die einzelnen Familienstände erfasst:
- LD (ledig - sprich, nie verheiratet oder verpartnert gewesen)
- VH (verheiratet)
- LP (verpartnert)
- GT (getrennt lebend - sprich, in Scheidung)
- GS (geschieden)
- LA (entpartnert - sprich, Lebenspartnerschaft aufgehoben)
- VW (verwitwet)
- LV (partnerhinterblieben - sprich, Lebenspartner verstorben)
- FU (Familienstand unbekannt)
Sofern die oder der Verstorbene nicht ledig was, muss einer der folgende Belege für den Familienstand an das Standesamt des Sterbeorts übergeben werden:
- Heiratsurkunde - bei einer verheirateten Person
- Lebenspartnerschaftsurkunde - bei einer verpartnerten Person
- Sterbeurkunde des Ehepartners - bei einer verwitwten Person
- Sterbeurkunde des Lebenspartners - bei partnerhinterbliebenen Personen
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil - bei einer geschiedenen Person
- Rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss einer Lebenspartnerschaft - bei entpartnerten Personen
WICHTIGER HINWEIS: Das zuständige Standesamt benötigt alle notwendigen Dokumente im Original. Kopien sind nicht ausreichend. Sollten die Unterlagen im Original nicht mehr vorliegen, können diese beim zuständigen Standesamt erneut angefordert werden. Bei Online-Dienstleistern, die die Beschaffung dieser Dokumente gegen ein Entgelt anbieten, ist teilweise ein besonderes Augenmerk notwendig, da neben der obligatorischen Standesamtsgebühr weitere Kosten fällig werden und in besonderen Fällen laufende Zahlungen auslösen kann.
Heiratsurkunde
Die Heirats- oder auch Eheurkunde ist der Beweis für eine Eheschließung. Die Urkunde wird durch einen Standesbeamten aus den Einträgen des elektronischen Eheregisters erstellt. Zuständig ist das Standesamt des Orts der Eheschließung.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Wie die Eheurkunde ist die Lebenspartnerschaftsurkunde der offizielle Beweis für die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Die Urkunde wird durch einen Standesbeamten auf Basis der Einträge im Lebenspartnerschaftsregister erstellt und beurkundet.
Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners
Sollte die Verstorbene oder der Verstorbene verwitwet oder partnerhinterblieben sein, wird die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners vom Standesamt benötigt. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes oder des Bezirks ausgestellt, in dem der Ehepartner oder Lebenspartner verstorben ist.
Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Bei geschiedenen Personen wird neben einem gültigen Ausweis und der Geburtsurkunde auch ein Bestätigung zur Rechtskräftigkeit der Scheidung benötigt. Rechstkräftig in diesem Bezug bedeutet, dass der Scheidungsbeschluss nicht mehr durch eine Beschwerde angegriffen werden kann. Hierzu muss eine einmonatige Frist verstreichen. Ausgangspunkt dieser Frist ist die Zustellung des Scheidungsbeschlusses durch die Post. Weitere Benachrichtigungen durch das zuständige Familiengericht erfolgen nicht.
Sollte dieses rechtskräftige Scheidungsurteil nicht mehr vorliegen, kann eine erneute Ausfertigung beim Familiengericht, das die Scheidung durchgeführt hat, beantragt werden.
Ärztliche Sterbefallbescheinigung (Totenschein)
Zur Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt das zuständige Standesamt zudem einen Totenschein. Dieses Dokument, welches je nach Region in Deutschland auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt wird, ist eine öffentliche Urkunde. In dieser wird von dem Arzt, der die Untersuchung am menschlichen Körper vorgenommen und den Tod offiziell festgestellt hat, der Todesfall bescheinigt. Wenn möglich, gibt der Arzt die Art des Todes (z.B. natürlicher Tod), Personalien der verstorbenen Person und Zeit und Ort in diesem Dokument an. Bevor die Überführung des Leichnams durchgeführt werden darf, muss diese Todesbescheinigung zum Sterbefall unverzüglich vom Arzt erstellt worden sein. Dies gilt sowohl für einen Todesfall im Krankenhaus, wie auch bei einem Sterbefall zu Hause oder anderen Fällen. In der Regel wird ein qualifizierter Bestatter mit der Überführung des Toten beauftragt.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Totenscheine im Aufbau und Art der vermerkten Angaben.
Diese Unterlagen sind zur Beantragung der Sterbeurkunde notwendig
Wie vorangehend beschrieben, verlangt das zuständige Standesamt abhängig vom Familienstand des Verstorbenen unterschiedliche Dokumente im Original, um die Sterbeurkunde auszustellen. Finden Sie hier eine erste Orientierungshilfe zu notwendigen Dokumenten:
Sterbeurkunde für ledige Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Totenschein
Sterbeurkunde für verheiratete Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Eheurkunde
- Totenschein
Sterbeurkunde für verpartnerte Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Totenschein
Sterbeurkunde für geschiedene Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Totenschein
Sterbeurkunde für entpartnerte Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss der Lebenspartnerschaft
- Totenschein
Sterbeurkunde für verwitwete Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Totenschein
Sterbeurkunde für partnerhinterbliebene Personen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reiseausweis mit letzter Meldebescheinigung
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde des Lebenspartners
- Totenschein
Weitere wichtige Unterlagen
Weitere bekannte und hilfreiche Unterlagen sind Versicherungskarten der versicherten Person, Verfügungen (z.B. ein versiegeltes Testament oder ggf. der Hinterlegungsschein vom Antsgericht) und Vollmachten. Ferner ist es hilfreich für die Angehörigen, wenn Angaben zur Rentennummer oder zu einer Betriebsrente auffindbar sind. Sollte es Lebensversicherungen oder andere relevante Versicherungspolicen geben, sollten diese auch für Vertrauenspersonen auffindbar gemacht werden.
Oft ist es hilfreich diese an einem sicheren Ort aufzubewahren und Vertrauenspersonen vorab über diesen Ort zu informieren. Zudem ist es hilfreich digitale Kopien von allen relevanten Unterlage anzufertigen und in einem digitalen Tresor zu verwalten. Ferner können alle etwaigen Hinweise zu Geldvermögen oder anderen Kapitalanlagen sicher hinterlegt und verwaltet werden.
Im Ernstfall können Vertrauenspersonen so Zugriff auf diese wichtigen Hinweise und die zumeist zeitkritische Informationen ohne Verzögerung erhalten. Dies ist zu einem für den digitalen Nachlass hilfreich, kann aber auch nützlich sein, um eindeutig zuständige Behörden zuzuordnen oder Verfügungen des Verstorbenen zu berücksichtigen.
Tipp: Eine frühzeitige Benachrichtigung der Angehörigen ist hilfreich. Teilen Sie Ihren Angehörigen wichtige Informationen zu Unterlagen frühzeitig mit. Seien Sie Ihren Angehörigen behilflich und bereiten Sie diese für den Ernstfall vor.
Ob einfache Beerdigung oder würdevolle, letzte Verabschiedung, Sie können vorab entscheiden.
Weiterer Informationen für die wichtigsten Punkte der digitalen Sicherung Ihrer Wünsche und Unterlagen finden Sie hier:
Weblinks für folgende Bereiche des Personenstandsgesetz:
Personenstandsgesetz (PStG) - § 28 - Sterbeurkunde beantragen
Personenstandsgesetz (PStG) - § 54 Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden
Personenstandsgesetz (PStG) - § 55 Personenstandsurkunde
Bild: Unsplash - Marten van den Heuvel
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