Autopsie
Der Tod eines Angehörigen ist für die meisten Menschen schon schlimm genug, aber die Vorstellung oder Ankündigung, dass er einer Autopsie unterzogen werden soll, ist für viele eine sehr belastende Vorstellung. Unter einer Autopsie oder inneren Leichenschau versteht man das Öffnen des Körpers und die Untersuchung des Leichnams und der inneren Organe zu dem Zweck, die genaue Todesursache heraus zu finden und weitere Erkenntnisse über den Prozess des Todes zu erlangen.
Gründe für eine Autopsie
Grundsätzlich kann es drei Gründe geben, aus denen eine Autopsie durchgeführt wird.
- Medizinische Gründe
Für eine Autopsie aus medizinischen Gründen muss zu Beginn zweifelsfrei fest stehen, dass der Mensch eines natürlichen Todes gestorben ist. Der Sinn einer klinischen Autopsie liegt also nicht in der Feststellung der Todesart, sondern darin, medizinische Erkenntnisse zu gewinnen, so zum Beispiel um genetische familiäre Risikofaktoren zu erkennen, Behandlungsmöglichkeiten zu ergründen oder festzustellen, ob der Tod im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit eingetreten ist.
Aber auch beim Verdacht auf eine Seuche als Todesursache kann das Gesundheitsamt eine Autopsie anordnen, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen durchführen zu können.
Der Antrag auf eine klinische Autopsie wird oft vom behandelnden Arzt gestellt, kann aber auch von der Klinikleitung oder der Familie kommen. In jedem Fall muss bei einer klinischen Autopsie die Familie ihr Einverständnis geben, ansonsten darf sie nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Die Kosten einer solchen Autopsie, die je nach Umfang zwischen 700 und 2.000 Euro liegen können, werden normalerweise vom Antragsteller getragen. - Rechtliche Gründe
Eine gerichtsmedizinische Autopsie wird dann von einem Staatsanwalt oder einem Gericht angeordnet, wenn die Todesart durch eine äußere Leichenschau nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte oder von vornherein der Verdacht bestand, dass die Todesursache keine natürliche war. Eine nicht natürliche Ursache kann durch ein kriminelles Delikt wie Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge entstanden sein, aber auch ein Selbstmord oder ein Unfall zählen zu den nicht natürlichen Todesarten.
Bei einem Verdacht auf das Vorliegen einer kriminellen Handlung kann die Autopsie sogar dann noch angeordnet werden, wenn die Beerdigung schon stattgefunden hat – in diesem Fall wird der Leichnam exhumiert, die Autopsie wird durchgeführt, und anschließend wird der Leichnam erneut bestattet.
Die Autopsie wird in diesem Fall von einem Gerichtsmediziner vorgenommen, die Kosten dafür trägt erst einmal die Behörde. Gegen eine gerichtlich angeordnete Autopsie hat die Familie kein Einspruchsrecht, selbst wenn religiöse Gründe stark dagegen sprechen sollten.
Eine behördlich angeordnete Autopsie kann im Einzelfall auch ohne religiöse Vorbehalte eine schwere Belastung sein. So hat Bremen im Jahre 2011 ein Gesetz erlassen, nachdem jedes Kind unter sechs Jahren, bei dem die Todesursache nicht ganz zweifelsfrei geklärt werden konnte, auf jeden Fall einer Autopsie unterzogen werden muss, selbst wenn kein Verdacht auf kriminelle Handlungen vorliegt. Man will so sicherstellen, dass auf jeden Fall Fälle von Kindesmisshandlung aufgedeckt werden. Für die meisten Eltern ist die Vorstellung, dass ihr geliebtes Kind auf dem kalten Obduktionstisch liegt und aufgeschnitten wird, einfach schrecklich und stellt eine enorme emotionale Belastung dar. - Autopsie zu Ausbildungszwecken
In der medizinischen Ausbildung werden ebenfalls sogenannte anatomische Sektionen durchgeführt, die den Studierenden beim Verständnis des menschlichen Körpers helfen sollen. Eine solche Autopsie muss zu Lebzeiten von dem verstorbenen Menschen sanktioniert worden sein, indem er eine Verfügung hinterlässt, in der er seinen Körper zu medizinischen Forschungszwecken zur Verfügung stellt.
Ablauf einer Autopsie
Die Autopsie beginnt mit einer äußeren Begutachtung des Leichnams, deren Befunde alle genau dokumentiert werden. Durch diese äußere Leichenschau erhofft man sich wertvolle Hinweise auf den Ablauf eines Todes, so können zum Beispiel Blutergüsse oder Schnittwunden den Hergang bei einem gewaltsamen Todesfall verdeutlichen und erklären. Alle Befunde werden dabei sorgfältig in Wort und Bild dokumentiert, damit sie bei einem eventuellen strafrechtlichen Verfahren als Beweismaterial heran gezogen werden können.
Im Anschluss an diese sorgfältige äußere Untersuchung wird der Leichnam geöffnet, damit man auch die inneren Organe begutachten kann. Diese Öffnung findet per Gesetz in der Schädelhöhle, der Bauchhöhle und im Brustraum statt, so dass sämtliche Organe des Körpers untersucht werden können. Diese Begutachtung soll dazu dienen, die genaue Todesursache und einen eventuellen Tathergang heraus zu finden.
Die Organe sowie Gewebeproben werden entnommen und weiteren Untersuchungen unterzogen, um eventuell zusätzliche Hinweise zu erlangen, die ein Ermittlungsverfahren unterstützen können. Die gesamte gerichtsmedizinische Prozedur kann mehrere Stunden dauern. Nach Abschluss der Obduktion werden die Organe wieder in den Körper gegeben und dieser wird gewaschen und wieder verschlossen. Nach der Freigabe durch die Behörden kann der Verstorbene dann beerdigt werden.
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