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Todesfall

todesfall

Ein Todesfall, zumal wenn er überraschend durch einen Unfall gekommen ist, stürzt die Angehörigen in eine emotionale Ausnahmesituation von Fassungslosigkeit, Trauer, Schmerz und Hilflosigkeit, die sie sich erst einmal wie gelähmt fühlen lässt. Eigentlich würden sie Zeit benötigen, um sich wieder zu sammeln und einen klaren Kopf zu bekommen. Doch leider ist diese Zeit sehr knapp bemessen, denn nach einem Todesfall haben die Angehörigen des verstorbenen Menschen die gesetzliche Pflicht, binnen kurzer Zeit bestimmte Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Erste dringende Maßnahme: Arzt und Leichenschau

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Tod eines Menschen von einem Arzt festgestellt werden muss, und das so zeitnah wie möglich. Dieser Arzt nimmt dann eine sogenannte äußere Leichenschau vor, mit der er versucht, die Todesart (natürlich oder nicht natürlich) und die Todesursache festzustellen. Gelingt ihm das eindeutig, so stellt er daraufhin einen Totenschein aus, der ein wichtiges Dokument für weitere Unterlagen ist.

Kann er die Todesursache jedoch nicht eindeutig feststellen oder besteht der Verdacht, dass der Mensch keines natürlichen Todes gestorben ist, so muss der Arzt die entsprechenden Behörden benachrichtigen, die dann weitere Maßnahmen wie eine Autopsie anordnen können.

Die allererste Anlaufstelle bei einem Todesfall, der zu Hause stattfand, ist daher ein Arzt. In Deutschland kann jeder Arzt die Leichenschau vornehmen und den Totenschein ausstellen, deshalb kann man zum Beispiel den schon bekannten Hausarzt benachrichtigen.

Dieser Schritt entfällt für die Angehörigen, wenn ein Mensch in einem Heim oder einem Krankenhaus verstirbt. In diesem Fall kümmert sich die Institution um die Benachrichtigung des Arztes und verständigt nur die Familie, dass der Todesfall eingetreten ist.

Zweite dringende Maßnahme: Bestatter und Überführung

In den meisten Bundesländern beträgt die Frist, binnen derer ein verstorbener Mensch aus einem privaten Wohnhaus oder einem Seniorenheim in ein Bestattungsinstitut überführt werden muss, 24 bis 36 Stunden. Nur in einem Krankenhaus darf die Verweildauer länger sein, da dieses im Normalfall die Räumlichkeiten hat, die zur hygienischen Aufbewahrung eines Leichnams notwendig sind. Auch wenn eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet wurde, gelten obige Fristen natürlich nicht mehr.

In Deutschland besteht ein Bestattungszwang, und manche notwendigen Maßnahmen wie den Transport des Leichnams darf nur ein gewerblicher Bestatter vornehmen. Also ist der zweite dringende Schritt, den die Angehörigen machen müssen, die Auswahl eines Bestatters. Wenn man noch nie mit einem Todesfall konfrontiert war, kennt man womöglich gar keine entsprechenden Institute. Man kann sich dann entweder von einem Bekannten einen Bestatter empfehlen lassen, im örtlichen Branchenbuch suchen oder aber im Internet in einschlägigen Verzeichnissen nach einem passenden Bestattungsinstitut suchen.

Bestatter sind Dienstleister, und als solche kalkulieren sie ihre Leistungen selbst. Daher können die Preise, die ein Bestatter verlangt, sehr stark differieren. Es ist deshalb empfehlenswert, trotz des möglicherweise vorhandenen Zeitdrucks die Angebote mehrerer Bestatter zu vergleichen, damit man nicht hektisch ein überhöhtes Angebot annimmt. Einen solchen Bestattervergleich kann man online und kostenfrei im Internet vornehmen.

Dritte wichtige Maßnahme: Beschaffung von Dokumenten

Der Totenschein ist das erste wichtige Dokument, welches man in einem Todesfall benötigt. Wenn der Arzt diesen Totenschein ausgestellt hat, kann man damit ein zweites Dokument beschaffen, ohne das eine Bestattung in Deutschland nicht möglich ist: die Sterbeurkunde.

Diese Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Benötigt werden dazu der Totenschein, der Personalausweis des verstorbenen Menschen sowie sogenannte Personenstandsunterlagen wie zum Beispiel eine Heirats- oder Geburtsurkunde. Basierend auf diesen Unterlagen stellt das Standesamt dann die Sterbeurkunde aus.

In Normalfall benötigt man mehrere Sterbeurkunden für die unterschiedlichsten Zwecke. Die Sterbeurkunden, die der Krankenkasse, dem Sozialamt, dem Arbeitsamt und dem gesetzlichen Rententräger zum Zweck der Abmeldung des Verstorbenen vorgelegt werden, stellt das Standesamt kostenlos aus, weitere Kopien sind gebührenpflichtig. Dabei kostet die erste Sterbeurkunde an die zehn Euro, weitere Exemplare etwa fünf Euro.

Diese zusätzlichen Sterbeurkunden benötigt man zum Beispiel, wenn man Bankangelegenheiten des Verstorbenen zu regeln hat oder einen Erbschein benötigt. Je nach Lage ist es deshalb empfehlenswert, gleich zu Beginn fünf bis zehn Sterbeurkunden zu beantragen, damit man nicht mehrfach zum Standesamt gehen muss.

Die Besorgung dieser Dokumente und die Erledigung weiterer Formalitäten zum Beispiel mit einem Friedhof oder Krematorium gehören zum Dienstleistungsspektrum eines Bestatters und werden häufig von diesem vorgenommen. Jedoch sollte man sich über die Honorare dafür informieren und erst dann entscheiden, was man delegiert und was man selbst übernimmt.

Vierte wichtige Maßnahme: Benachrichtigung über den Todesfall und Organisation der Bestattung

Aufgrund der gesetzlichen recht knappen Fristen finden Bestattungen meistens nur wenige Tage nach dem Todesfall statt. Will man den verstorbenen Menschen mit einer Trauergemeinde würdig verabschieden, müssen die Todesanzeige und die Einladungen zur Bestattung sehr schnell verschickt werden. Auch die Organisation der Trauerfeier mit einem geistlichen oder weltlichen Redner, die Beschaffung von Blumenschmuck, von Musik und das Finden einer Örtlichkeit für den Leichenschmaus oder den Beerdigungskaffee müssen recht schnell erledigt werden.

Auch hier kann ein Bestatter behilflich sein und entweder beratend tätig werden oder die Aufgaben komplett übernehmen – das ist nur eine Frage des zur Verfügung stehenden Budgets der Familie des verstorbenen Menschen.

Weitere Maßnahmen im Todesfall

Im Lauf der nächsten Wochen nach einem Todesfall muss eine Fülle weiterer Maßnahmen in die Wege geleitet werden wie die Kündigung von Verträgen, die Regelung des Erbes, die Abmeldung bei verschiedenen Institutionen und vieles mehr. Damit man nichts vergisst, sind zum Beispiel Checklisten zum Todesfall sehr hilfreich.

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