Todesanzeigen veröffentlichen
Eine der schwersten Pflichten der Angehörigen nach einem Todesfall ist sicher die Bekanntgabe des Ereignisses an entferntere Verwandte, Freunde, Bekannte und Kollegen der verstorbenen Person. Man hat selber den ersten Schock noch nicht überwunden, muss sich aber dennoch diesen organisatorischen Themen widmen, damit ein würdiger Abschied des verstorbenen Menschen möglich wird. Eine Bestattung findet aufgrund der Vorschriften des Gesetzgebers immer recht kurzfristig statt, so dass die Todesanzeige (Traueranzeige) sehr zeitnah veröffentlicht werden muss.
Arten von Todesanzeigen
Die häufigste Todesanzeige (Traueranzeige) ist sicher die von der Familie geschaltete Anzeige, in der die Öffentlichkeit über das Ableben informiert wird und eventuell auf diesem Wege zur Bestattung eingeladen werden soll. Es gibt aber auch die Todesanzeigen (Traueranzeigen), in denen der Familie von Freunden und Bekannten das Beileid zum Trauerfall ausgesprochen werden soll. So kann ein Sportverein auf diesem Wege seiner Trauer und seinem Mitempfinden Ausdruck verleihen, ohne dass die vielen Mitglieder alle einzeln kondolieren müssen.
Eine andere Art der Traueranzeige ist die, in der die Verdienste der von uns gegangenen Person noch einmal gewürdigt werden. So finden sich beim Ableben von Künstlern oder anderen Menschen, die viel für die Gemeinschaft getan haben, oft Anzeigen, die einen kurzen Nachruf darstellen und die Leistungen würdigen, die der verstorbene Mensch zu Lebzeiten vollbracht hat.
Todesanzeigen in den Medien
Klassischerweise wird eine Todesanzeige (Traueranzeige) in einer regionalen oder auch überregionalen Tageszeitung geschaltet. Sie kann recht klein gehalten sein, aber auch eine ganzseitige Todesanzeige ist denkbar. Die Größe der Anzeige und der Bekanntheitsgrad des Blattes bestimmen dabei den Preis für die Todesanzeige, der stark variieren kann. Da man natürlich nicht sicher sein kann, dass alle, die man informieren und zur Bestattung bitten möchte, auch das entsprechende Blatt lesen, wird man besondere Personen zusätzlich persönlich mit einer Todesanzeige in Kartenform informieren, die per Post verschickt wird. Viele Bestatter bietet dies (neben z.B. Beerdigung, Trauerfeier Gestaltung und Sarg) im Rahmen der Dienstleistung an. Dies können Sie beim Bestatter erfragen.
Neue Veröffentlichungsmöglichkeiten bietet das Internet. Eine Anzeige in der Onlineausgabe einer Tageszeitung ist meistens deutlich preiswerter als in der Printausgabe, zudem erreicht sie auch potenziell mehr Menschen. In den letzten Jahren sind zudem viele Portale entstanden, auf denen man oft kostenfrei Todesanzeigen (Traueranzeigen)platzieren kann. Diese Portale bieten meistens Vorlagen, anhand derer man einfach und schnell ohne große Kenntnisse eine ansprechende Todesanzeige (Traueranzeige) erstellen kann. Diese Online – Todesanzeigen haben gegenüber denen in einer Printausgabe den zusätzlichen Vorteil, dass sie lange online stehen und so auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auffindbar sind – so ist die Informationsmöglichkeit auch für die Menschen dauerhaft gegeben, die vielleicht die Printausgabe der Tageszeitung nicht haben lesen können.
Weltlicher oder religiöser Trauerspruch für die Todesanzeige
Wenn Ihnen die richtigen Worte fehlen, um die Todes- bzw. Traueranzeige zu schmücken, können Trauersprüche helfen. Ein Trauerspruch sagt oft mehr als viele Worte und kann Ihr Gefühl sehr gut transportieren. Mit Trauersprüchen können Sie den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen sowie engsten Freunden des Verstorbenen beistehen, Beileid bekunden und die Erinnerung nochmals würdevoll aufleben lassen. Hier auf Gedenkseite.de bieten wir Ihnen eine große Anzahl liebevoller Trauersprüche. Sie können hier zwischen einem weltlichen oder religiösen Trauerspruch wählen. Ein Trauerspruch sagt oft mehr als tausend Worte. Jeder Trauerspruch ist mit dem Urheber versehen, geben Sie diesen bitte bei der Verwendung an. Auch der Bestatter hat in der Regel zahlreiche Trauersprüche vorliegen und hilft Ihnen bei der Auswahl des für Sie geeigneten Trauersprüche.
Löst eine virtuelle Gedenkseite die Traueranzeige ab?
Vielen Menschen erstellen heute eine Gedenkseite im Internet erstellt. Diese soll die Todesanzeige (Traueranzeige) jedoch ergänzen, nicht ablösen. Eine Todesanzeige ghört bereits seit vielen Jahren zu unserer Kultur. Mit dem entstehenden allgemeinen Pressewesen etablierte sich die zunächst in sehr schlichter Form aufgemachte Kleinanzeige, die im Lauf der Zeit eine Wandlung bis zur relativ fest etablierten Form der Gegenwart erfuhr. Die erste Todesanzeige (Traueranzeige) lässt sich 1753 in Ulm nachweisen. Im 19. Jahrhundert machten eigenständige Rubriken unter dem Titel „Verstorbene“ die aktuelle Totenliste bekannt. Eine Seite im Internet gewinnt heute mehr und mehr an Bedeutung und ist aus der Trauerarbeit nicht mehr wegzudenken. Viele Bestatter bieten diese bereits im Rahmen der Dienstleistung heute an.
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Mehr zum Thema im Netz:
- Definition Todesanzeige (de.wikipedia.org/wiki/Todesanzeige)
- Traueranzeige (Todesanzeigen) - eine Gattungsanalyse (PDF)
- Todesanzeige (Traueranzeige) - Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
- Wikipedia zum Bestatter (de.wikipedia.org/wiki/Bestatter)
Artikel geschrieben von Irene Becker
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