Reihengrab
Manche Friedhöfe bieten auf ihren Flächen sogenannte Reihengräber an, die sowohl für Urnen– als auch für Sargbestattungen genutzt werden können. Der Friedhof legt dazu ein oder mehrere Grabfelder an, welche nach und nach mit weiteren Grabstätten versehen werden. Man kennt Reihengräber besonders von Kriegsfriedhöfen, auf denen die gefallenen Soldaten in endlosen Reihen bestattet worden sind. Die alteingesessenen Parkfriedhöfe haben oft keinen Platz mehr für Reihengräber, aber die neu angelegten Friedhöfe, besonders die vor den Toren einer Stadt, bieten oft diese Möglichkeit an.
Eigenschaften eines Reihengrabs
Bei einem Reihengrab kann grundsätzlich nur eine Bestattung vorgenommen werden; Ehepaare können zum Beispiel nicht gemeinsam in einem Reihengrab zur letzten Ruhe gebettet werden. Zudem läuft das Nutzungsrecht nach der normalen Liegezeit ab und kann bei einem Reihengrab nicht verlängert werden. Die Ruhezeit richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit des Friedhofs und liegt zwischen zwanzig und dreißig Jahren. Ist diese Zeit abgelaufen, verliert man daher den für viele Angehörigen tröstlichen Anlaufpunkt der Grabstätte.
Bei einem Reihengrab können die Größe und die Lage des Grabes nicht ausgewählt werden, sondern man bekommt das Grab zugeteilt, welches als nächstes angelegt werden soll. So muss man sich eventuell mit einem Grab in der zweiten oder dritten Reihe zufrieden geben, was bei der Grabpflege etwas unhandlich sein kann.
Reihengräber sind oft kleiner als Wahlgräber. Zudem kann meist nur ein Teil der Grabfläche bepflanzt werden, da der Rest vom Friedhofsgärtner zum Beispiel mit Rasen oder Kies versehen wird. Die Vorschriften für die Grabsteine und Einfassungen sind oft auch recht streng, so dass bei einem Reihengrab eine geringe Gestaltungsfreiheit gegeben sein kann.
Die Kosten für ein Reihengrab sind deutlich günstiger als die für ein Wahlgrab, So bekommt man ein Urnenreihengrab schon ab etwa 500 Euro, ein Reihengrab für eine Sargbestattung schlägt mit etwa 900 Euro zu Buche. Diese Zahlen können natürlich je nach Region und Friedhof stark abweichend sein und stellen nur einen Richtwert dar.
Wegen dieser Eigenarten entscheiden sich Angehörige meist dann für ein Reihengrab, wenn das Budget beschränkt ist, es sich um eine „Pflichtbestattung“ eines entfernten Angehörigen handelt, den man kaum gekannt hat, oder man das Grab wegen weiter räumlicher Entfernung ohnehin nicht besuchen kann. Die Grabpflegekosten für ein solches Reihengrab sind deutlich günstiger als die für ein Wahlgrab, weil die zu pflegende Fläche oft sehr klein ist.
Möglichkeiten nach Ablauf der Ruhezeit eines Reihengrabs
Manche Angehörige legen im Lauf der Zeit doch Wert darauf, eine dauerhafte Grabstätte besuchen zu können. Ist die Ruhezeit bei einem Reihengrab jedoch abgelaufen, so kann man das Nutzungsrecht im Normalfall nicht verlängern, da die Grabfelder von Reihengräbern oft komplett eingeebnet und neu verwendet werden. Wenn man also weiterhin eine Grabstätte besuchen können möchte, muss der Verstorbene umgebettet werden.
In so einem Fall kann man einen Antrag auf Umbettung stellen. Diese kann auf demselben Friedhof vorgenommen werden, oder aber der exhumierte Verstorbene wird auf einen anderen Friedhof überführt und dort erneut bestattet. Einem solchen Antrag auf Umbettung wird oft statt gegeben, die Umbettung ist allerdings natürlich mit einigen Kosten verbunden, die von den Gebühren der Friedhofsverwaltungen und denen des durchführenden Bestatters abhängig sind.
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