Dauergrabpflege
Es ist ein sehr trauriger Anblick, wenn man auf einem Friedhof ein Grab in einem ungepflegten und verwahrlosten Zustand sieht. Solch ein Grab zeugt davon, dass es wohl keine Menschen mehr gibt, die an diesen Verstorbenen denken und sich liebevoll an ihn oder sie erinnern, indem sie das Grab regelmäßig besuchen und pflegen oder zumindest die Grabpflege in Auftrag geben.
Die meisten Friedhöfe dulden es zudem nicht, wenn ein Grab dauerhaft zu ungepflegt ist und fordern dann die Angehörigen auf, den unschönen Zustand zu beseitigen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, kann es sein, dass die Friedhofsverwaltung den Friedhofsgärtner damit beauftragt und dann den Angehörigen die Rechnung präsentiert. Deshalb ist es besser, wenn man rechtzeitig Sorge dafür trägt, dass ein Grab immer gut gepflegt ist. Dabei hat man mehrere Möglichkeiten zur Auswahl.
Grabpflege in eigener Regie
Wer nah bei dem Friedhof wohnt und gesundheitlich sowie zeitlich dazu in der Lage ist, kann die Grabpflege natürlich selber übernehmen. Diese Variante ist sicher die kostengünstigste, da man nur die Materialien bezahlen muss, aber keine Arbeitszeit. Und man kann das Grab wirklich völlig nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten, solange sie mit den Regeln des Friedhofs konform sind.
Auch eine Mischform ist denkbar: So kann man die Grabpflege überwiegend selbst übernehmen, aber für Urlaubszeiten, krankheitsbedingten Ausfall oder Zeiten längerer Abwesenheit die Friedhofsgärtnerei oder einen anderen Gärtner mit der Pflege für diese Zeiträume beauftragen.
Die Jahresgrabpflege
Bei der Jahresgrabpflege werden die Leistungen des Friedhofsgärtners oder eines anderen Gärtners jährlich abgerechnet. Der Leistungsumfang kann dabei frei vereinbart werden, von der einfachsten Pflege, die nur die regelmäßige Säuberung und Pflege der Dauerbepflanzung umfasst, bis hin zur regelmäßigen saisonalen Bepflanzung ist dabei alles denkbar.
Bei der Jahresgrabpflege sind die Gebühren meistens etwas höher als bei der Dauergrabpflege, da die Gärtnerei nie weiß, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Auch steigen die Gebühren üblicherweise im Lauf der Zeit, da die Inflation und die steigenden Preise dies erforderlich machen.
Die Dauergrabpflege
Bei der Dauergrabpflege schließt man mit der Friedhofsgärtnerei einen Vertrag über mehrere Jahre oder sogar über die gesamte Laufzeit der Grabnutzung ab; die Mindestlaufzeit beträgt üblicherweise fünf Jahre. Im Unterschied zu der Jahresgrabpflege werden die Beträge für die Pflege des Grabstätte nicht jährlich entrichtet, sondern vorab komplett bezahlt.
Der Vorteil dabei im Vergleich zur Jahresgrabpflege ist der, dass die Jahresgebühren oft etwas günstiger kalkuliert werden als bei der Jahresgrabpflege, da der Friedhofsgärtner die Sicherheit eines solchen Vertrages honoriert. Zudem muss man sich um die steigenden Preise keine Gedanken mehr machen.
Finanzierungskonzept der Dauergrabpflege
Die Dauergrabpflege wird komplett im Voraus bezahlt. Damit der Kunde sicher ist, dass sein Geld – und das können beträchtliche Summen sein – auch wirklich sicher ist und nur für die Grabpflege verwendet wird, wird der Betrag von einer Treuhandgesellschaft verwaltet. In Deutschland gibt es für die etwa 4500 Friedhofsgärtnereien 24 Treuhandgesellschaften, bei denen diese Gelder eingezahlt und verwaltet werden.
Die Treuhandgesellschaft erwirtschaftet mit diesen Geldern Erträge, die dazu genutzt werden, die Preissteigerungen aufzufangen. Geht eine Friedhofsgärtnerei in Konkurs, so kümmert sich die Treuhandgesellschaft auch darum, einen passenden Nachfolger für die Dauergrabpflege zu finden. Diese Bündelung von Ressourcen bietet also beiden Parteien – dem Kunden und der Gärtnerei – Schutz vor Preissteigerungen, vor Leistungsausfall und vor Zahlungsunfähigkeit.
Die sofort zu zahlende Summe kann natürlich beträchtlich sein – eine Standardpflege für ein Urnengrab kostet etwa 300 Euro jährlich, eine Basispflege ist ab 100 Euro jährlich zu bekommen. Bei einer Laufzeit für die Dauergrabpflege von zum Beispiel zwanzig Jahren fallen aber selbst bei dem Basisangebot beträchtliche Summen auf einen Schlag an. Daher besteht die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten mit einer Friedhofsgärtnerei einen Vorsorgevertrag abzuschließen, mit dem die Kosten dann abgedeckt sind und den Hinterbliebenen erspart bleiben.
Umfang der Dauergrabpflege
Der Umfang kann sehr individuell vereinbart werden. Manche Angehörige wünschen nur eine robuste Dauerbepflanzung, die recht einfach zu pflegen ist. So wird dann zusätzlich nur noch die regelmäßige Säuberung des Grabes und ein eventuelles Abdecken im Winter vereinbart. Andere wiederum möchten ein perfekt gepflegtes und geschmücktes Grab, so dass sie das Grab jedes Vierteljahr mit saisonalen Pflanzen neu bestücken lassen, die gepflegt, gedüngt, gegossen und beschnitten werden müssen.
Auch kann man vereinbaren, dass zu bestimmten Gedenktagen wie Allerheiligen oder Allerseelen, dem Sterbetag des verstorbenen Menschen oder an seinem Geburtstag noch ein besonderer Grabschmuck angebracht wird. All dieses wird die Kosten für die Dauergrabpflege natürlich erhöhen.
Die Kosten einer Dauergrabpflege richten sich natürlich auch nach der Größe der zu pflegenden Fläche. Ein Urnengrab ist kleiner als ein Grab für eine Bestattung im Sarg, somit auch kostengünstiger. Aber auch ein normales Grab kann nur wenig Pflegeaufwand verursachen, wenn es zum größten Teil gepflastert oder gekiest ist, wie dies manche Friedhöfe erlauben. Die Gestaltungsfreiheit ist also recht groß.
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab. (1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)
- Trauerhilfe
- Todesfall
- Grab
- Das Grabkreuz, Zeichen des Übergangs
- Dauergrabpflege
- Friedhof
- Friedhofsgärtnerei
- Gedenktafel
- Grabarten
- Grabbepflanzung
- Grabgestaltung
- Grabkerze
- Grabkosten
- Grabkreuz
- Grablaterne
- Grablichter
- Grabmal
- Grabpflege
- Grabpfleger
- Grabschmuck
- Grabstein
- Grabstätte
- Reihengrab
- Ruhezeiten
- Sarg
- Steinmetz
- Urne
- Wahlgrab
- Erbe
- Vorsorge
- Friedhöfe
- Grabstätten
- Bestattung
- Bestattungskosten
- Bestattungsarten
- Technische Hilfe
- Digitaler Nachlass