Friedhofspflicht
Der Umgang mit den sterblichen Resten eines Menschen wird in Deutschland im Bestattungsgesetz geregelt, welches länderspezifisch ausgestaltet ist. In den Gesetzen ist zum Beispiel geregelt, dass grundsätzlich eine Bestattungspflicht besteht, wie lange die Ruhezeiten mindestens sein müssen, dass ein Verstorbener zwingend in einem Sarg bestattet werden muss (auch zur Kremation muss ein Sarg verwendet werden, auch wenn dieser sofort verbrannt wird) und dass die Bestattung eines Menschen nur auf einem Friedhof möglich ist. Dies nennt man auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang.
Diese Friedhofspflicht besteht sowohl bei Erdbestattungen als auch bei Urnenbestattungen; das bedeutet also, dass in Deutschland die Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen nicht mitnehmen dürfen, sondern dass auch diese auf einem Friedhof bestattet werden muss.
Hintergründe der Friedhofspflicht
Ursprünglich wurde die Friedhofspflicht eingeführt, da man befürchtete, dass eine gesundheitliche Gefährdung durch Seuchen oder Vergiftung des Grundwassers bestehe, wenn man Erdbestattungen an frei gewählten Orten zuließe. Deshalb legten die Behörden fest, dass Bestattungen nur auf Friedhöfen zulässig waren, die zudem oft per Gesetz außerhalb der Wohnbereiche eines Gemeinwesens liegen mussten.
Die Friedhofspflicht wurde auch aus kirchlichen Kreisen immer befürwortet. Ein kirchlicher Friedhof wird geweiht, und für die Gläubigen war es wichtig, dass ihre Angehörigen in geweihter Erde die letzte Ruhe fanden. Zudem konnten so alle Menschen eine für sie wichtige Grabstätte wie zum Beispiel die eines Heiligen besuchen.
Ausnahmen von der Friedhofspflicht
In Deutschland gibt es nur zwei Ausnahmen von der Friedhofspflicht. Beide setzen eine vorherige Kremation des Verstorbenen voraus. Die eine Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Asche des verstorbenen Menschen in einer speziellen Urne mit einem Schiff auf das Meer hinaus gefahren wird und in einem dazu ausgewiesenen Seegebiet dem Wasser übergeben wird.
Die andere Ausnahme ist die Baumbestattung. Dabei wird eine biologisch besonders gut abbaubare Urne mit der Asche zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese Baumbestattung ist jedoch auch nur in speziell ausgewiesenen Friedwäldern möglich.
In gewisser Weise stellt die Möglichkeit der Körperspende eine weitere Ausnahme von der Friedhofspflicht dar. Dabei verfügt der Spender zu Lebzeiten, dass sein Körper einem Institut zu anatomischen Zwecken oder zur Plastination übergeben wird. Die Präparate werden zu Forschungs- oder Ausbildungszwecken benutzt. Nur die Teile des Körpers, die keine Verwendung fanden, müssen dann auf eine Friedhof beerdigt werden.
Deutschland hat eines der strengsten Bestattungsgesetze weltweit, und in vielen anderen Ländern kennt man die Friedhofspflicht nicht mehr. Daher weichen gerade bezüglich der modernen Bestattungsformen viele Menschen auf das benachbarte Ausland aus. Dort sind dann Formen wie die Luftbestattung möglich, bei der die Asche von einem Ballon aus verstreut wird. Auch eine Felsbestattung oder eine Almwiesenbestattung sind im Ausland möglich, bei denen die Asche an landschaftlich besonders schönen Plätzen beigesetzt wird.
Diskussion um die Friedhofspflicht
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen die Friedhofspflicht noch besteht; und es entbrennen immer wieder Diskussionen, ob man sie nicht auch hierzulande abschaffen sollte. Die Gegner sehen in dem von ihnen so genannten Friedhofszwang einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Hinterbliebenen und die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen, die mit seinem Tod nicht erlöschen.
Zudem sie gerade bei der Kremation keinerlei gesundheitliche Gefährdung gegeben, wenn die Hinterbliebenen die Asche in der Urne mit nach Hause nehmen oder an einem selbst gewählten Ort verstreuen. Dies aber könne bei der Trauerbewältigung sehr hilfreich sein, so die Argumentation. Zudem käme diese Möglichkeit auch der gestiegenen Mobilität moderner Menschen entgegen, die womöglich gar nicht die Möglichkeit haben, regelmäßig ein festes Grab zu besuchen.
Die Befürworter der Friedhofspflicht befürchten hingegen, dass sich durch eine Aufhebung die traditionelle Bestattungskultur verlieren könnte. Auch die Kirchen sind aus religiösen Gründen gegen eine solche Aufhebung. Die Friedhofspflicht garantiere zudem der Öffentlichkeit einen bestimmten Ort der Trauer, den sie aufsuchen kann. Und las ganz praktisches Argument wird angeführt, dass die Friedhofpflicht eine fachgerechte Entsorgung von sterblichen Überresten garantiert, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten abgelaufen sind und das Grab aufgelassen wird.
Die Diskussion ist noch nicht beendet, aber es lassen sich schon einige Lockerungstendenzen erkennen. So lassen einige Bundesländer auf bestimmten Friedhöfen mittlerweile Ausnahmen von der Sargpflicht zu, da es in anderen Religionsgemeinschaften wie dem Islam oder dem Judentum üblich ist, den Verstorbenen nur in ein Leintuch gehüllt zu beerdigen. Auch die Genehmigung der Baumbestattung ist ein Schritt in die Richtung der Loslösung vom Friedhofszwang.
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