Testament
Ein Todesfall in der Familie führt oft leider nicht nur zu pietätvollen Gefühlen der Trauer, sondern die Gemüter erhitzen sich sehr schnell, wenn es um die Verteilung der weltlichen Güter geht, die der Verstorbene hinterlassen hat. Liegt dann kein Testament vor, kann es zu endlosen und unschönen Erbstreitigkeiten kommen.
Als Testament bezeichnet man die Verfügungen über ihren Besitz, die die verstorbene Person zu Lebzeiten getroffen hat. Dieser letzte Wille muss vom Gesetzgeber und den Angehörigen respektiert werden, sofern er in einer rechtsgültigen Form vorliegt. Rechtsgültig ist ein Testament, wenn der Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war und das Testament von ihm oder ihr eigenhändig unterschrieben wurde.
Formen des Testaments
Grundsätzlich bedarf das Testament keiner besonderen Form. Es kann handschriftlich verfasst werden, oder man benutzt ein Standardformular, welches man zum Beispiel aus dem Internet herunter laden kann. Dieses wird dann ausgefüllt, ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben.
Ist der Nachlass sehr umfangreich, kann es sinnvoll sein, sich bei der Abfassung des Testamentes von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen und das Testament notariell beglaubigen zu lassen. Dies ist auch anzuraten, wenn eine komplizierte Rechtslage gegeben ist, zum Beispiel ein erbberechtigtes behindertes Kind oder ein spezieller Ehevertrag vorhanden sind.
Geltungsbereich des Testaments
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass jeder Mensch frei über seine Vermögenswerte verfügen kann und dieser Wille auch nach dessen Tod respektiert werden muss. Allerdings ist diese Verfügungsgewalt ein wenig eingeschränkt: Das deutsche Erbrecht sieht für Familienangehörige einen sogenannten Pflichtteil vor. Dieser soll sicher stellen, dass die Familienangehörigen auch nach dem Tod des Erblassers versorgt sind. Nur über das Vermögen, welches diese Pflichtteile übersteigt, kann der Erblasser völlig frei verfügen.
Verstößt das Testament nicht gegen geltendes Recht, so ist ihm grundsätzlich Folge zu leisten. Allerdings haben die Erben das Recht, ein Erbe auszuschlagen – diese Möglichkeit wird oft dann gewählt, wenn die Vermögenswerte geringer sind als die Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat. Diese müssten nämlich von den Erben privat beglichen werden, wenn sie das Erbe annehmen.
Vorgehensweise im Todesfall
Wenn ein Mensch gestorben ist, wird zuerst geprüft, ob ein Testament vorhanden ist. Ein Testament kann man zu Hause aufbewahren, einem Notar übergeben oder es beim Nachlassgericht hinterlegen. Nach dem Todesfall wird das Testament dann eröffnet und geprüft, ob es mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht, ob also zum Beispiel alle Pflichtteile berücksichtigt wurden.
Die weitere Vorgehensweise ist dann stark davon abhängig, in welcher Form die Vermögenswerte vorliegen. Bei Geldbeständen ist die Wertermittlung und weitere Verteilung recht einfach, bei Immobilien, Grundstücken oder Gegenständen kann die Ermittlung des aktuellen Wertes komplizierter sein. Daher kann der Antritt eines Erbes oft erst nach einer gewissen Zeit erfolgen, je nachdem, wie lange sich die notwendigen Formalitäten hinziehen.
Wird kein Testament gefunden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt die Verteilung der Vermögenswerte in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad, den die Erben zum Verstorbenen hatten. Leider führt dies in vielen Fällen zu Streitigkeiten, weil sich manche der Erben ungerecht behandelt fühlen. Deshalb ist es gerade bei einem umfangreichen Nachlass auf jeden Fall anzuraten, sich rechtzeitig um die Erstellung eines Testaments zu kümmern.
Mehr erfahren Sie unter Testament.Gedenkseiten.de und Erbrecht-heute.de.
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