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Nachlassverwalter

nachlassverwalter

Manchmal kann es nach dem Tode eines Menschen zu Problemen mit dessen Nachlass kommen. Nicht in jeder Familie herrscht im Bereich der Finanzen und Vermögenswerte völlige Transparenz, so dass die Erben vielleicht gar keinen Überblick über die genaue Lage haben.

Oder aber es sind nicht alle Erben bekannt und müssen erst ausfindig gemacht werden, vielleicht ist das Erbe auch sehr komplex, und es ist nicht zu übersehen, ob die Verbindlichkeiten des Erblassers die Vermögenswerte übersteigen. In all diesen Fällen kann ein Nachlassverwalter eingesetzt werden

Aufgaben eines Nachlassverwalters

Ein Nachlassverwalter hat verschiedene Aufgabengebiete, denen er oder sie sich widmen muss.

  • Ausfindig Machen von Erben
    Manchmal ist zwar bekannt, dass es Erben gibt, diese sind aber vielleicht unbekannt verzogen und müssen erst ausfindig gemacht werden. Auch im Fall von unbekannten Erben kann eine Suche vom Nachlassverwalter veranlasst werden. Eine solche Suche wird allerdings nicht bei sehr geringfügigen Nachlässen angeordnet, da sie sehr kostenintensiv sein kann.
  • Auflistung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
    Der Nachlassverwalter erstellt eine Übersicht über alle Vermögenswerte wie Geldbestände, Konten, Depots, Immobilien und Wertgegenstände. Zudem erstellt er eine Übersicht, welche Verbindlichkeiten – Kredite, Schulden, Hypotheken – der Erblasser hinterlassen hat.
  • Sicherung der Vermögenswerte
    Manche Vermögenswerte wie hohe Bargeldbestände oder wertvoller Schmuck müssen für die Erben gesichert werden.
  • Verwaltung des Vermögens
    Der Nachlassverwalter stellt durch die Vermögensverwaltung sicher, dass dieses keinen Schaden nimmt. Sind zum Beispiel Immobilien vorhanden, so kann er alle zu deren Erhalt notwendigen Maßnahmen veranlassen.
  • Auseinandersetzung mit den Nachlassgläubigern
    Gläubiger, die Forderungen an die verstorbene Person nachweisen können, müssen sich an den Nachlassverwalter wenden, um diese befriedigen zu lassen.
  • Auseinandersetzung des Vermögens und Aufteilung auf die Erben
    Der Nachlassverwalter wird nach Sichtung und Feststellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten die Erbmasse gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die Erben aufteilen. Zusätzlich kann ein Testamentsvollstrecker dafür sorgen, dass alle Verfügungen aus einem Testament oder Erbvertrag gemäß dem Willen des Erblassers umgesetzt werden.

Zuständig zur Bestellung des Nachlassverwalters ist im Normalfall das Nachlassgericht, in dessen Bereich der verstorbene Mensch seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist daher unerheblich, wo der Erblasser verstorben ist, nur der Wohnsitz zählt. Hatte er oder sie mehrere Wohnsitze, so ist das Nachlassgericht zuständig, welches sich zuerst mit dem Fall beschäftigt hatte.

Anlässe zur Bestellung eines Nachlassverwalters

Ein Nachlassverwalter kann vom Gericht bestellt werden, wenn eine unklare Erblage vorliegt oder wenn manche Erben erst ausfindig gemacht werden. Aber auch ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft können einen Nachlassverwalter bestellen.

Dies ist besonders dann in Betracht zu ziehen, wenn unklar ist, ob die Schulden das Vermögen übersteigen. Nimmt ein Erbe ohne Nachlassverwalter ein solches Erbe an, so haftet er für die Begleichung der Schulden auch mit seinem Privatvermögen. Ist ein Nachlassverwalter eingesetzt worden, so ist dies nicht der Fall, sondern die Gläubiger können nur aus der Erbmasse befriedigt werden.

Erben haben eine gesetzliche Frist, binnen derer sie angeben müssen, ob sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Wohnen die Erben im Inland, so beträgt diese Frist sechs Wochen; für im Ausland ansässige Erben sechs Monate nach Erhalt der Todesnachricht. Da also das Vermögen unter Umständen lange Zeit brach liegt, wird für diesen Zeitraum ein Nachlassverwalter eingesetzt.

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