Erbrecht
Fast alle Menschen streben im Leben danach, sich zu verbessern und materielle Güter zu erringen, die dann ihnen und ihren Nachkommen zu Gute kommen sollten, damit sie ein noch besseres Leben führen konnten. Deshalb besteht seit der Entwicklung von Sippen und Familienverbänden der Wunsch, die errungenen Besitztümer möglichst an die engste Familie weiter zu geben. Diesem Wunsch wurde im Römischen Reich schon vier Jahrhunderte nach Christi Geburt stattgegeben, indem ein Gesetz besagte, dass ein Mensch grundsätzlich bestimmen kann, wer nach seinem Tode welche Vermögenswerte bekommen sollte.
Dieses Erbrecht steht dem Menschen auch heute noch zu und ist im Grundgesetz verankert. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber keine völlige Willkür mehr, sondern hat im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB genannt, etliche Vorschriften fest gehalten, welcher Personenkreis einen gesetzlichen Anspruch auf zumindest einen Teil des Erbes hat.
Dieser Eingriff des Staates in private Verfügungen hat eine lange Tradition, gab es über Jahrhunderte doch immer wieder Erbregelungen, über die sich ein Individuum nicht hinweg setzen konnte. So gab und gibt es in einigen Ländern den sogenannten Fideikommiss, der sicherstellen sollte, dass nur eine Person das Erbe erhielt, damit dieses nicht zersplittert und durch diese Aufteilung unbrauchbar wurde. So wollte man verhindern, dass zum Beispiel ein Hof oder ein Landgut auf mehrere Söhne aufgeteilt werden musste, was zum Verkauf und zur Zerschlagung des Besitzes geführt hätte – deshalb erbte der erstgeborene Sohn den kompletten Landbesitz.
Erbrecht heute
Viele dieser alten Regelungen wurden im Lauf der Zeit vom Gesetzgeber abgeschafft oder geändert, um eine möglichst gerechte Verteilung des Erbes an die Erbberechtigten zu gewährleisten. Dabei wurden beispielsweise die Rechte der Frauen beim Thema Erben angeglichen, die in früheren Zeiten deutlich schlechter gestellt waren als ihre Brüder, Männer oder Söhne.
Das Erbrecht regelt erst einmal grundsätzlich, wer im Todesfall einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes hat, und wie dieses dann nach festgelegten Regeln aufzuteilen ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dabei werden viele unterschiedliche Faktoren mit einbezogen, so der Verwandtschaftsgrad oder der Güterstand, in dem verheiratete Paare gelebt haben – all dies wirkt sich auf den gesetzlich verankerten Anspruch auf das Erbe aus. Aber auch zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen, die nicht angemessen entlohnte Mitarbeit im Familienbetrieb oder die unentgeltliche Pflege des Erblassers fließen in den Verteilungsschlüssel mit ein.
Viele weitere Regeln beziehen sich darauf, wie in einem Erbfall vorzugehen ist, welche Formalitäten erfüllt werden müssen, in welchem Verhältnis ein individuelles Testament zur gesetzlichen Erbfolge steht, und welche Rechten und Pflichten die Erben haben.
Die Rechte der Erben beziehen sich dabei nicht nur auf ihren gesetzlichen Anspruch, sondern auch darauf, wie sie mit dem Erbe umgehen können. Früher waren die Erben dazu verdammt, das Erbe anzunehmen und waren dann, wenn der Erblasser nichts als Schulden hinterlassen hatte, unter Umständen selbst ruiniert. Das moderne Erbrecht gesteht den Erben jedoch auch das Recht zu, ein Erbe auszuschlagen, so dass die Gläubiger womöglich zum Teil auf ihren Anspruch verzichten müssen.
Zu den Pflichten der Erben gehört ebenfalls die Zahlung der Erbschaftssteuern. Der Staat profitiert bei jedem Todesfall mit, wobei die Erbschaftssteuern im Einzelfall beträchtliche Summen darstellen können. Damit der grundsätzliche Gedanke der Versorgung, der durch das Erbrecht gegeben ist, nicht verloren geht, sind im Erbrecht allerdings Freibeträge definiert, auf die keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad oder rechtlicher Position beträchtlich. So hat ein überlebender Ehegatte einen Freibetrag von 500.000 Euro, ein Neffe oder eine Nichte jedoch nur einen Freibetrag von 50.000 Euro – ein Zehntel der Summe für einen Ehegatten.
Das Erbrecht regelt nur bestimmte Aspekte des Nachlasses; daher kommt es leider immer wieder zu Streitigkeiten, welcher der Erben denn nun genau was erhält. Daher erlaubt es das Erbrecht über die dort festgelegten Bestimmungen hinaus, dass der Erblasser selbst individuell verfügt, wie mit seinen Vermögenswerten verfahren werden soll. Widersprechen diese Verfügungen keinen gesetzlichen Vorschriften, so müssen sie umgesetzt werden. Daher kann ein Testament sehr zur Erhaltung des familiären Friedens beitragen, wenn Form und Inhalt nicht gegen geltendes Recht verstoßen, die ein Testament nichtig machen können. Dies ist nicht der einzige Grund, weshalb man zur Durchsetzung der eigenen Vorstellungen einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht beauftragen sollte. Fachanwälte stechen dabei mit ihrer enormen Praxiserfahrung sowie zusätzlichen Fachprüfungen hervor.
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab. (1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)