Sozialbestattung
Viele Familien werden durch das Ableben eines Angehörigen nicht nur emotional getroffen, sondern sie sehen sich auch einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt, da eine Bestattung recht teuer werden kann. Allerdings unterliegen die Angehörigen der gesetzlichen Bestattungspflicht, das bedeutet, dass sie dafür zu sorgen haben, dass der verstorbene Mensch den gesetzlichen Vorschriften gemäß bestattet wird.
Zudem sind sie meistens auch noch zur Übernahme der Kosten der Bestattung verpflichtet. Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass die Erben die Kosten der Bestattung übernehmen müssen, und das sind oft die Familienangehörigen. In den Zeiten der wirtschaftlichen Rezession und steigender Arbeitslosigkeit sind aber zunehmend öfter die Familien nicht in der Lage, die Bestattungskosten zu begleichen. Da eine ordnungsgemäße Bestattung aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, springen hier die Sozialhilfeträger ein.
Vorgehensweise bei einer Sozialbestattung
In einem solchen Fall kann eine Sozialbestattung beantragt werden. Dieser Antrag kann nicht nur von Sozialhilfeempfängern oder Beziehern von Arbeitslosengeld gestellt werden, sondern von jedem, der sich außerstande sieht, die Kosten einer Bestattung zu übernehmen. Das kann jemand mit einer niedrigen Rente oder einem anderen geringen Einkommen sein.
Der Antrag wird bei der zuständigen Sozialbehörde in dem Ort gestellt, in dem der Mensch gestorben ist. Zur Genehmigung des Antrags müssen verschiedene Unterlagen beigebracht werden, damit das Sozialamt darüber entscheiden kann. So werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt: Nachweise über das eigene Vermögen und die eigenen Einkünfte sowie die aktuellen finanziellen Belastungen, die Sterbeurkunde, die Kontoauszüge des Verstorbenen über die letzten drei Monate, eventuell vorhandene Sparguthaben, eine Übersicht und Bewertung des Nachlasses sowie Versicherungspolicen wie zum Beispiel eine Lebensversicherung,
Hat das Sozialamt alle notwendigen Unterlagen und Formulare erhalten und geprüft, so wird bei Vorliegen einer tatsächlichen wirtschaftlichen Notlage eine Sozialbestattung bewilligt.
Umfang einer Sozialbestattung
Das Budget bei einer Sozialbestattung ist natürlich begrenzt, so dass diese üblicherweise von eher einfacher Art sein wird. Die Leistungen des Bestatters werden dabei nach einer Kostenordung der Kommune abgerechnet. Es wird meistens die günstigste Bestattungsart gewählt, die in den Vorschriften der Sozialbehörde festgelegt ist. Wird eine andere Bestattungsart gewünscht, so kann das Sozialamt diese im Einzelfall genehmigen.
Hat der verstorbene Mensch zu Lebzeiten eine sogenannte Bestattungsverfügung verfasst, in der er festgelegt hat, welche Bestattungsart er sich wünscht, so werden diese Wünsche des Verstorbenen üblicherweise berücksichtigt, es sei denn, sie würden unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. So kann bei Vorlage einer Bestattungsverfügung sogar eine Seebestattung vom Sozialhilfeträger gezahlt werden, die ohne diese Verfügung nicht in Frage gekommen wäre.
Nebenleistungen wie eine Traueranzeige oder ein Leichenschmaus werden selten bewilligt. Diese kann man jedoch auch mit einem begrenzten Budget selbst verwirklichen: Traueranzeigen lassen sich online kostenlos ins Netz stellen, und den Leichenschmaus kann man mit ein wenig Unterstützung der Freunde sicher selbst privat organisieren.
Wenn die Art und der Umfang der Bestattung, die das Sozialamt genehmigt, gar nicht mit den Vorstellungen des verstorbenen Menschen und seinen Angehörigen übereinstimmt und es für diese eine große Belastung wäre, wenn sie diesen Wünschen nicht nachkommen könnten, kann man auch noch das vertrauliche Gespräch mit einem seriösen Bestatter suchen. Oft gibt es nämlich auch die Möglichkeit, über bestimmte Leistungen eine Ratenzahlung zu vereinbaren, so dass die Wunschbestattung sich so vielleicht doch noch realisieren lässt.
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