Bestattungskosten
In den vergangenen Zeiten gab es das sogenannte Sterbegeld, das von den gesetzlichen Krankenversicherungen ausbezahlt wurde, wenn ein Versicherter gestorben war. Dieses Geld sollte dazu dienen, die Kosten einer Bestattung abzudecken. Seit im Jahr 2004 dieses Sterbegeld abgeschafft wurde, sind die Hinterbliebenen beziehungsweise die Erben dafür verantwortlich, die Bestattungskosten aufzubringen – dazu sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet.
Nun kann in Deutschland eine Bestattung in einem Erdgrab schnell einmal mehrere Tausend Euro kosten – das untere Limit liegt bei etwa 1.500 Euro, wenn man die günstigste Bestattungsart wählt, nach oben jedoch ist alles offen; so können schnell auch weit über 10.000 Euro auflaufen. Es wäre dabei falsch verstandene Pietät, würde man sich um die Bestattungskosten keine Gedanken machen. Eine Summe von mehreren Tausend Euro kann besonders eine Familie, deren Hauptversorger verstorben ist, schnell einmal in echte Schwierigkeiten bringen, so dass sie zwingend sorgfältig kalkulieren müssen.
Elemente der Bestattungskosten
Es gibt ein paar große Bereiche, in denen die Bestattungskosten anfallen.
• Das sind einmal die Kosten, die für die Beschaffung der Grabstelle anfallen. Dazu muss beim Friedhof ein Grab gepachtet werde, die Gebühr muss oft vorab für die gesamte Liegedauer entrichtet werden. Selbst wenn in ein schon vorhandenes Familiengrab ein weiterer Angehöriger gebettet werden soll, fallen erneute Gebühren für die Nutzung an, da sich dadurch automatisch die Liegezeit verlängert, um eine ausreichende Totenruhe für den Zersetzungsprozess zu gewährleisten.
Diese Kosten für Grabstätten differieren sehr stark bei den einzelnen Friedhöfen. Generell kann man davon ausgehen, dass ein Grab auf einem städtischen Friedhof teurer ist als auf einem ländlichen, da die Kosten für das Personal für Verwaltung, Pflege und Instandhaltung in der Stadt höher liegen. Jeder Friedhof kalkuliert seine Gebühren selbst, so dass man sich am besten bei verschiedenen Friedhöfen über deren Gebührenordnung erkundigt – diese ist oft online einzusehen.
Neben den Kosten für die Grabnutzung fallen beim Friedhof noch Gebühren an für die eigentliche Beisetzung sowie für die Genehmigung eines Grabmals. Sehr viele Friedhöfe haben eigene Bestimmungen, was für eine Art Grabstein verwendet werden darf, auch da sollte man sich erkundigen, bevor man einen Grabstein bestellt.
• Kosten für die Pflege und Herrichtung des Grabes fallen einige Zeit nach der Bestattung an. Üblicherweise wird auf dem Grab ein Grabstein aufgestellt, manchmal ist auch eine Steinumrandung oder Bepflasterung eines Teils der Grabstätte gewünscht.
Diese Arbeiten kann ein Steinmetz ausführen. Mittlerweile kann man jedoch auch konfektionierte Grabsteine bekommen, auf die nur noch die konkreten Daten des verstorbenen Menschen aufgebracht werden müssen. Diese Art Grabsteine sind meist deutlich kostengünstiger als individuell von einem Steinmetz angefertigte Grabsteine.
Die Bepflanzung des Grabes und deren Pflege verursachen weitere Kosten. Die meisten Friedhöfe bieten einen Pflegeservice an, der natürlich kostenpflichtig ist. Selbst wenn man die Grabpflege selbst übernimmt, so hat man immer noch die Kosten für die Bepflanzung zu tragen.
• Die Kosten für den Bestatter fallen auf jeden Fall im Umfang der Grundleistungen an, die man bei ihm buchen muss. Diese Grundleistungen umfassen die Abholung und Überführung des verstorbenen Menschen, dessen hygienische Versorgung, Einsargung und die eigentliche Bestattung.
Sowohl bei den Särgen als auch bei den Urnen, die man oft direkt beim Bestatter bezieht, gibt es große Preisunterschiede. Ein einfacher Sarg für eine Kremierung kostet nur wenige Hundert Euro, ein Eichensarg mit wertvollen Messingbeschlägen kann mehrere Tausend Euro kosten.
Der Bestatter als Dienstleister bietet weitere Services an, die gebucht werden können. Zum Beispiel kann man den Bestatter bitten, sich um die Besorgung aller notwendigen Formulare wie der Sterbeurkunde zu kümmern. Natürlich verursacht jeder zusätzlich gebuchte Service weitere Kosten.
• Die Kosten für verschiedene Bestattungsarten variieren sehr stark. Wenn man sich für eine andere Bestattung als die Erdbestattung entscheidet, fallen unter Umständen keine Kosten für eine Grabstelle an, dafür jedoch andere Kosten. Hat man sich für eine Seebestattung entschieden, so entstehen Kosten für die Einäscherung, die Urne und den Dienstleister, der die Seebestattung durchführt. Allerdings fallen dann keine weiteren Folgekosten für einen Grabstein oder die Pflege einer Grabstätte mehr an.
• Die Kosten für die Trauerfeier und deren Organisation können ebenfalls stark variieren. Auf jeden Fall wird man eine Anzeige aufgeben, Trauer- und Danksagungskarten besorgen, für Blumenschmuck und Musik sorgen und die Trauergäste anschließend in einem Lokal oder daheim bewirten wollen. Man kann auch diese Arbeiten an den Bestatter delegieren, jedoch wird dies wahrscheinlich höhere Kosten verursachen als eine Eigenleistung.
Man kann aufgrund dieser verschiedenen Variablen natürlich keinen allgemeingültigen Wert für die Bestattungskosten angeben. Daher ist es das Beste, wenn man die Angebote mehrerer Bestatter und Friedhöfe vergleicht. Einen kostenlosen Bestattervergleich kann man im Internet vornehmen und so einen guten Überblick gewinnen. Hat man einen Bestatter ausgewählt, so kann dieser oft auch Auskunft über die örtlichen Friedhofsgebühren geben, ansonsten muss man sich direkt bei den Friedhofsverwaltungen erkundigen.
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