Urne für zu Hause
Der Tod eines geliebten Menschen reißt eine große Lücke in die Familie und hinterlässt ein Bewusstsein der Leere und der Einsamkeit. Jeder Trost ist daher willkommen, der diesen Schmerz und diese Trauer etwas lindert. Für manche Menschen besteht der Trost darin, dass sie zumindest die sterblichen Überreste ihres verlorenen Angehörigen in der Nähe haben können.
Möglichkeiten zur Aufbewahrung der Totenasche in Deutschland
Immer mehr Angehörige fragen deshalb nach, ob es möglich ist, die Asche des Verstorbenen in der Urne mit nach Hause zu nehmen und sie dort aufzubewahren oder im heimischen Garten zu bestatten. Diesem Wunsch kann in der BRD jedoch nicht entsprochen werden, denn es ist gesetzlich untersagt, die Asche direkt den Angehörigen auszuhändigen.
Zudem sehen die strengen deutschen Gesetze eine Friedhofspflicht vor, die besagt, dass alle sterblichen Überreste, also auch die Asche, auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Aus diesem Grund ist auch eine Bestattung im eigenen Garten nicht zulässig.
Möglichkeiten im Ausland
Da Deutschland eines der strengsten Bestattungsgesetze der Welt hat, muss man in das Ausland ausweichen, wenn man liberalere Regelungen sucht. In vielen anderen Ländern ist die Aufbewahrung der Asche zu Hause gestattet, wobei der jeweilige Gesetzgeber erst eine Bedenkzeit fest gelegt hat, in der über die Asche noch nicht weiter verfügt werden darf.
Damit soll verhindert werden, dass die Angehörigen in ihrem ersten Schmerz die Asche zum Beispiel im Meer verstreuen und diese Handlung später bitterlich bereuen, da sie fest gestellt haben, dass sie doch lieber einen speziellen Ort des Gedenkens gehabt hätten. So haben sie dank der gesetzlichen Wartepflicht vier Wochen Zeit, in Ruhe zu überlegen, wie sie mit der Asche verfahren möchten.
Die Asche kann dann entweder zu Hause aufbewahrt werden, im heimischen Garten bestattet werden oder mit einer der vielen möglichen Bestattungsarten wie Baum-, Luft- oder Seebestattung zur ewigen Ruhe gebettet werden.
Zwar ist es in der BRD mit Umwegen auch möglich, sich die Asche des Verstorbenen direkt aushändigen zu lassen, indem man zum Beispiel ein Krematorium im Ausland beauftragt. Man sollte dabei jedoch bedenken, dass die Aufbewahrung der Asche nach wie vor in Deutschland nicht legal ist. Erfahren die Behörden von diesem Umstand und können sie die Asche eindeutig einer verstorbenen Person zuordnen, so können sie zu Lasten der Angehörigen eine Zwangsbestattung anordnen.
Für und Wider der Urne für zu Hause
Die Gegner der Aufbewahrung der Urne im eigenen Heim führen an, dass es dabei schnell zu einem Missbrauch und so zur Störung der Totenruhe kommen kann, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und geschützt ist. Außerdem fehlt so für andere Menschen der Ort, an dem sie die verstorbene Person besuchen und ihrer gedenken können, denn die Urne ist zu Hause ja nicht öffentlich zugänglich. Freunde und Bekannte müssten so auf den Trost des Besuchs der Grabstätte verzichten.
Die Befürworter der Aufbewahrung zu Hause räumen diese Möglichkeiten zwar ein, halten aber andere Bedürfnisse für wichtiger. Zum einen führen sie die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper ins Feld. Wenn ein Mensch den Wunsch, dass seine Asche zu Hause aufbewahrt werden soll, zu seinen Lebzeiten schriftlich fest gehalten hat, so müsse man diesen Wunsch auch respektieren.
Auch die Bedürfnisse der Lebenden werden zur Argumentation für die Aufbewahrung zu Hause heran gezogen. Für einige Menschen ist die räumliche Nähe der Urne ein unverzichtbarer Bestandteil, um ihre Trauer bewältigen zu können. Wenn man ihnen diese psychologische Hilfe untersagt, so könnten sie dadurch in der Trauerbewältigung blockiert werden und dauerhafte Schäden erleiden. Daher optieren sie für eine Liberalisierung der deutschen Bestattungsgesetze.
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