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Asche zur freien Verfügung

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Manche Menschen finden es makaber, manche Menschen finden es tröstlich. Auf dem Kaminsims oder dem Regalbrett steht eine schön gestaltete Vase oder Urne, und der Wohnungsinhaber teilt mit, dass in dieser Vase oder Urne die Asche seines Vaters aufbewahrt werde. Für den einen stellt ein solches Szenario eine Horrorvorstellung dar, für den anderen ist es eine tröstliche Vorstellung, eine geliebte verstorbene Person immer noch nah bei sich zu haben.

Wenn man den Aspekt der Legalität betrachtet, ist eine solche Diskussion in Deutschland zumindest derzeit noch völlig überflüssig. Denn in Deutschland – mit seinen strengen Bestattungsgesetzen – herrscht nach wie vor der Friedhofszwang. Das bedeutet, dass niemand die sterblichen Überreste eines verstorbenen Menschen mit nach Hause nehmen darf, sondern diese auch in der Form der Totenasche auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Bisher gibt es davon keinerlei Ausnahmen, obwohl Gesetzesänderungen heiß diskutiert werden.

Gründe für und gegen die freie Verfügung über die Totenasche

Der Gesetzgeber hat in Deutschland mit dem Verbot den Schutz der Persönlichkeit im Auge, der auch nach dem Tod seine Wirksamkeit nicht verliert. So ist es explizit untersagt, die Totenruhe zu stören – ein Verstoß dagegen kann sogar strafrechtlich verfolgt werden. Deshalb ist auch die Aufbewahrung der Totenasche zu Hause nicht erlaubt, da damit Missbrauch betrieben werden könnte.

Auf der anderen Seite haben die wenigsten Angehörigen Missbrauch im Sinn, wenn sie die Asche ihrer verstorbenen Familienmitglieder zu Hause aufbewahren möchten. Für sie ist es eine Möglichkeit, ihrer weiterhin bewusst zu gedenken. Sie empfinden es als Hilfe bei der Trauerbewältigung und als Unterstützung, sich mit der neuen Realität zu arrangieren und sie in das Leben zu integrieren.

Erfahrungen aus dem Ausland – es gibt viele Länder, in denen die Aufbewahrung der Totenasche im privaten Umfeld gestattet ist – scheinen zu bestätigen, dass die Befürchtung des Missbrauchs eher unbegründet ist. Die Urnen werden auch im eigenen Heim mit dem gebührenden Respekt behandelt, den man den Verstorbenen erweisen sollte.

Berücksichtigen sollte man, dass die Trauerbewältigung bei den Menschen sehr unterschiedlich abläuft. Manche verändern kein Jota an dem Zimmer des Verstorbenen und errichten eine Art Schrein mit vielen Erinnerungsstücken. Andere hingegen verbannen alles aus dem Alltag, was sie auch nur im Entferntesten an die verstorbene Person erinnern könnte. Die Entscheidung, was hilfreich ist und was nicht, kann man deshalb nur dem Einzelnen überlassen – und wenn für ihn oder sie die Asche zu Hause hilfreich wäre, muss man das sicher so akzeptieren.

Aktuelle Möglichkeiten in Deutschland

Eine direkte Mitnahme der Totenasche ist derzeit nicht möglich. Es ist allerdings möglich, die Kremation im Ausland vornehmen zu lassen und sich anschließend die Urne per Post zusenden zu lassen.

Auch wenn die Kremation im Inland statt gefunden hat, kann aus dem Ausland eine Urnenanforderung gestellt werden. Nach dem Versenden ins Ausland kann die Asche dann wieder zurück geschickt oder persönlich abgeholt werden.

Diese Möglichkeiten ändern allerdings nichts an der aktuellen Rechtslage in Deutschland: Es ist und bleibt illegal, die Asche eines verstorbenen Menschen privat aufzubewahren. Wenn die Behörden davon Kenntnis erlangen und die Asche eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, so können sie eine Zwangsbestattung auf einem Friedhof anordnen.

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