Krematorium
Zunehmend mehr Menschen entscheiden sich bei der Bestattung nicht mehr für ein Erdbegräbnis, sondern wählen die Einäscherung. In anderen Kulturen wie zum Beispiel in Indien war sie schon immer die vorherrschende Form der Bestattung, in Deutschland verzeichnet sie erst seit einigen Jahrzehnten einen Aufschwung.
Das Krematorium
Als Krematorium bezeichnet man den Ort, an dem die Einäscherung durchgeführt wird. Es enthält ein oder mehrere Hochleistungsöfen, die bestimmten gesetzlichen Vorschriften genügen müssen; zum Beispiel wird eine Temperatur festgelegt, die die Öfen mindestens erreichen müssen.
Der Leichnam wird darin – gebettet in einen einfachen Sarg, den die gesetzliche Sargpflicht auch im Fall der Einäscherung vorschreibt – verbrannt. Wenn der Kremationsprozess abgeschlossen ist, wird die Asche gesiebt und in eine Urne gefüllt, die dann auf verschiedene Art und Weise bestattet werden kann.
Manche Bestattungshäuser verfügen über ein eigenes Krematorium und bieten dann oft an, dass die Trauerfeier vor der Kremation am Sarg oder nach der Kremation an der Urne in ihren eigenen Räumlichkeiten abgehalten wird. Findet die Trauerfeier mit der Urne statt, kann sofort anschließend auch die Bestattung durchgeführt werden.
Findet die Trauerfeier jedoch mit dem Sarg vor der Kremation statt, so vergehen bis zur Bestattung mehrere Tage, da die Kremation einige Zeit erfordert. Die Urne kann dann im kleineren Kreise an dem ausgesuchten Ort bestattet werden.
Wenn ein Bestattungsinstitut kein eigenes Krematorium besitzt, so wird der Leichnam in ein Krematorium überführt, welches von mehreren Bestattern genutzt wird. Früher war dies oft das am nächsten gelegene Krematorium, aber der Kostendruck macht auch vor dem Bestattungswesen nicht Halt. Deshalb werden zunehmend öfter Einäscherungen im benachbarten Ausland wie in den Niederlanden, der Schweiz oder Tschechien durchgeführt, da dies unter dem Strich trotz der Überführungskosten deutlich preisgünstiger ist.
Gründe für eine Einäscherung
Für die Entscheidung zu einer Einäscherung scheinen drei Gründe ausschlaggebend zu sein. Der eine ist eher emotionaler Natur: Viele Menschen finden die Vorstellung, dass ihre sterblichen Überreste von einem reinigenden Feuer verzehrt werden, deutlich angenehmer als den Gedanken an einen langsamen Zersetzungsprozess in der Erde.
Die andere Überlegung ist finanzieller Natur. Eine Kremation ist deutlich kostengünstiger als eine Erdbestattung im Sarg, selbst wenn nach der Einäscherung die Urne beigesetzt wird, denn ein Urnengrab ist kleiner und somit günstiger als ein volles Grab. So wird eine Einäscherung oft schon für etwa 200 Euro angeboten, hinzu kommen die Kosten für einen schlichten Sarg. Da dieser aber nur ein ganz einfaches Modell sein muss, ist die Kremation summa summarum deutlich günstiger als eine traditionelle Erdbestattung.
Auch die Folgekosten sind bei einer Kremation deutlich niedriger als bei einer Erdbeisetzung. Ein Urnengrab ist viel kleiner, so sind sowohl die Friedhofsgebühren als auch die laufenden Pflegekosten für das Grab viel geringer. Wählt man eine Form der Naturbestattung wie eine Baumbestattung, so entfallen die Kosten für einen Grabstein und die Pflege des Grabes vollständig.
Und zudem eröffnet die Einäscherung eine Reihe von Bestattungsarten, die anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Alle Naturbestattungsformen wie die Baumbestattung, die Seebestattung oder die Bestattung auf einer Almwiese (nur im benachbarten Ausland möglich) erfordern zwingend die vorherige Einäscherung. Viele dieser Bestattungsarten erfreuen sich jedoch zunehmend großer Beliebtheit, so dass daher auch die Kremation steigende Zahle verzeichnen kann.
Voraussetzungen für eine Einäscherung
Generell gibt es für die Erlaubnis zur Einäscherung keine Voraussetzungen, diese Entscheidung steht jedem offen. Will man ganz sicher gehen, dass die Angehörigen dem Wunsch nach einer Feuerbestattung auch nachkommen, so kann man zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung verfassen und gut auffindbar hinterlegen. Diese Kremationsverfügung kann formlos und handschriftlich erstellt und zur Sicherheit von einem Arzt oder Notar bestätigt werden.
Liegt keine Kremationsverfügung vor, können sich die Hinterbliebenen dennoch dafür entscheiden, wenn sie der Meinung sind, dieses sei der Wunsch des Verstorbenen gewesen.
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