Bestattungsgesetz
Nicht nur das Zusammenleben muss durch Gesetze so geregelt werden, dass es möglichst reibungslos funktioniert, sondern auch der Umgang mit verstorbenen Menschen unterliegt gewissen gesetzlichen Vorschriften. Schon in der Antike und im Mittelalter haben sich die herrschenden Klassen Gedanken darüber gemacht, wie mit Toten umzugehen ist, und sie haben diese Überlegungen in Vorschriften und Gesetze gegossen.
Diese Vorschriften sind in Deutschland im sogenannten Bestattungsgesetz nieder gelegt. Dieses Bestattungsgesetz enthält einige allgemeingültige Regeln, die für alle Bundesländer angewendet werden, und weitere Vorschriften und Regelungen, die von den einzelnen Bundesländern ausgestaltet werden können.
Allgemeine Regelungen im Bestattungsgesetz
Allgemein gilt in Deutschland die Regel, dass ein verstorbener Mensch gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu bestatten ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass es nicht erlaubt ist, den Angehörigen zu mumifizieren und womöglich bei sich zu Hause zu behalten. In der BRD muss er zwingend bestattet werden. Die Bestattungsarten sind dabei frei wählbar, aber eine davon muss gewählt werden.
Das Gesetz schreibt auch vor, dass ein Arzt eine Leichenschau vornehmen muss, ehe er den Totenschein ausstellen darf. Er ist auch dazu verpflichtet, in zweifelhaften Fällen oder im Fall, dass er die Todesursache nicht eindeutig bestimmen kann, den Totenschein zu verweigern und die entsprechenden Behörden in Kenntnis zu setzen. Deshalb haben Angehörige die Pflicht, wenn sie den Tod eines Familienmitgliedes bemerken, unverzüglich einen Arzt zu informieren.
Neben der Bestattungspflicht besteht in Deutschland auch der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet, dass eine Bestattung nur auf von den Behörden genehmigten Flächen stattfinden darf. Eine Bestattung auf privatem Grund oder in der freien Natur ist im Gegensatz zu den Regeln in anderen Ländern nicht erlaubt. Das bedeutet auch, dass eine Urne mit der Asche des verstorbenen Menschen nicht im Privathaushalt aufbewahrt werden darf.
Im Gesetz finden sich auch weitere Regelungen zu den Bereichen Leichenwesen, Friedhofswesen, Bestattungen und Ordnungswidrigkeiten. So gibt es zum Beispiel Vorschriften bezüglich der Totenruhe, die unter anderem auch festlegen, wie lang die Mindestliegezeit sein muss, ehe die Grabstätte wieder anderweitig genutzt werden darf.
Weitere Regelungen in den Bundesländern
Die Regeln, die das Friedhofswesen oder den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten betreffen sowie weitere Themen können von jedem Bundesland selbst festgelegt und ausgestaltet werden. So kann es sein, dass in einem Bundesland die Bestattung auf einer Streuwiese zulässig ist, in einem anderen jedoch nicht. Daher sollte man sich bei der Planung einer Bestattung vorher bei den zuständigen Behörden, der Friedhofsverwaltung oder einem örtlichen Bestatter erkundigen, ob die Form der Bestattung, die man gerne hätte, auch möglich ist. Weiterführende Informationen bezüglich der einzelnen Regelungen in den Bundesländern finden sich auf der Seite Bestattungsplanung.de.
Pflichten der Angehörigen
Das Bestattungsgesetz regelt neben der generellen Pflicht zur Bestattung weitere Pflichten, die im Todesfall von den Angehörigen übernommen werden müssen. Neben der Verständigung eines Arztes zur Feststellung des Todes umfasst dies auch die Veranlassung der Bestattung binnen festgelegter Fristen.
Zudem müssen die Familienangehörigen die Kosten der Bestattung übernehmen. Dies kann auch Lebenspartner betreffen, die mit dem verstorbenen Partner nicht verheiratet waren. Sind die Angehörigen nicht in der Lage, die Kosten für eine Bestattung aufzubringen, können sie sich an das Sozialamt wenden, damit dieses die Kosten übernimmt.
Die Angehörigen haben auch die Pflicht, den Willen des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung zu respektieren, sofern dieser in eindeutiger Form festgehalten wurde. Ist dies nicht der Fall, so obliegt es der Familie zu entscheiden, welche Bestattungsform gewählt werden soll und wie die Trauerfeier ausgestaltet werden soll. Hat der Verstorbene zum Beispiel ausdrücklich fest gelegt, dass er keine religiöse Bestattung wünscht, so wird von den Angehörigen erwartet, dass sie diesen Wunsch respektieren, selbst wenn sie selber sehr religiös sind.
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