Aufbahrung
Die Aufbahrung eines verstorbenen Menschen hat eine lange Tradition und war in früheren Jahrhunderten selbstverständlich. Sie sollte Angehörigen, Nachbarn und Freunden die Gelegenheit geben, einen letzten Blick auf den Toten zu werfen und auf ganz private Weise endgültig von ihm Abschied zu nehmen. Oft wurde im Zusammenhang mit der Aufbahrung auch noch eine Totenwache gehalten, so dass der Verstorbene bis zur Beisetzung nicht allein war.
Sinn und Wirkung einer Aufbahrung
Der Tod ist für viele Menschen ein unbegreifliches Konzept, bis sie endgültig mit ihm konfrontiert werden. Und auch dann ist der Gedanke, ein geliebter Mensch sei endgültig von einem gegangen, immer noch unfasslich; die Angehörigen wollen es einfach nicht wahr haben.
Eine Aufbahrung bietet die Möglichkeit, sich mit der Realität zu konfrontieren und zu akzeptieren, dass dieser Tod Wirklichkeit ist. Man kann bei einer offenen Aufbahrung den verstorbenen Menschen noch einmal berühren, seinen ganz privaten Abschied von ihm nehmen und einen letzten Blick auf das geliebte Gesicht werfen. So wird aus der vagen Vorstellung anfassbare Realität, und deren Akzeptanz ist der erste Schritt bei der Trauerbewältigung.
Da sich die Muskeln nach dem Tod entspannen, haben die Toten üblicherweise einen sehr friedvollen Gesichtsausdruck, was besonders dann sehr tröstlich für die Angehörigen ist, wenn er oder sie vorher eine lange Leidenszeit durchlitten hatte. So liefert dieser letzte Blick noch eine schöne Erinnerung daran, dass es im Leben des verstorbenen Angehörigen auch Zeiten der Freude und des Friedens gegeben hat.
Möglichkeiten der Aufbahrung
Grundsätzlich kann man zwischen zwei Arten der Aufbahrung auswählen: Der offenen Aufbahrung in einem Sarg oder auf einer Totenbahre oder der Aufbahrung in einem geschlossenen Sarg. Die offene Aufbahrung ist sicher persönlicher, da der Tote noch einmal berührt und angesehen werden kann. Allerdings sind viele Menschen heutzutage mit dem Thema Tod nicht sehr vertraut und fürchten sich davor, einen wirklichen toten Menschen zu sehen und gar zu berühren, so dass in neunzig Prozent aller Fälle der Verstorbene im verschlossenen Sarg aufgebahrt wird.
Hingegen berichten viele Menschen, die ihre anfängliche Scheu vor dem Anblick und der Berührung eines Toten überwunden haben, dass diese Erfahrung für sie sehr wertvoll war. Schließlich haben sie den Menschen geliebt, und sie tun es auch noch im Tode. Und einem Toten noch ein letztes Mal seine Liebe zu bezeugen und ihm Respekt zu erweisen, indem man sich überwindet und ihm noch einmal liebevoll ins Gesicht blickt, ist für die Bewältigung der Trauer ein wertvoller Schritt.
Zudem sind die Ängste vor der Veränderung, die mittlerweile nach dem Tode eingetreten sein mögen, meistens sehr überzogen. In Deutschland kann eine Aufbahrung binnen 36 Stunden nach dem Tod erfolgen, auch die Fristen, binnen derer ein verstorbener Mensch beerdigt werden muss, sind recht knapp bemessen. Der Bestatter hat zudem den Toten gewaschen, bekleidet und hergerichtet, so dass die ersten Anzeichen der Umwandlung gar nicht so deutlich sichtbar sind. Man sollte sich also wirklich fragen, ob man tatsächlich aufgrund übertriebener Ängste auf diese letzte wertvolle Erfahrung verzichten möchte.
Aufbahrung an unterschiedlichen Orten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wo eine Aufbahrung und eine Totenwache durchgeführt werden können.
• Die früher übliche Sitte, den Toten zu Hause aufzubahren, ist nach wie vor eine Möglichkeit und zulässig. Wenn der Mensch zu Hause verstorben ist, wird der Bestatter die notwendigen Maßnahmen zur hygienischen Versorgung vor Ort durchführen, so dass danach die betroffenen Menschen Abschied nehmen können.
Auch wenn der Angehörige in einem Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben ist, besteht die Möglichkeit, ihn zu Hause aufzubahren. In diesem Fall wird der Bestatter den Transport und die Versorgung des Leichnams übernehmen, da nur ein gewerblicher zugelassener Bestatter die Erlaubnis hat, einen toten Menschen zu transportieren.
• Die Aufbahrung kann aber auch in der Institution stattfinden, in der der Angehörige verstorben ist. Fast alle Krankenhäuser und Heime haben einen sogenannten Abschiedsraum, in dem der Tote aufgebahrt wird und von seinen Angehörigen besucht werden kann.
• Sehr oft findet die Aufbahrung auch in der Leichenhalle des Friedhofs statt. Die Möglichkeiten dazu kann der Bestatter mit der Friedhofsverwaltung absprechen. Größere Bestattungsunternehmen bieten oft auch selber Räume an, in denen der Verstorbene aufgebahrt werden kann, so dass jeder in Ruhe von ihm Abschied nehmen kann.
Diese Form des Abschied Nehmens erleichtert es enorm, den Tod zu akzeptieren und den ersten Schritt auf dem Weg zur Bewältigung der Trauer zu gehen. Wer noch mehr leisten möchte, hat bei vielen Bestattungsunternehmen die Möglichkeit, bei der Waschung des verstorbenen Menschen zu assistieren – sicher ein letzter großer Liebesdienst, den man sich und dem Toten erweisen kann.
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