Mit einem Geschenk hinterlassen Sie Ihr persönliches Zeichen in Gedenken an Dirk Stania. Veredeln Sie jetzt für 2,99 Euro diese Gedenkseite durch ein Geschenk in Ihrem Namen.
Mein lieber Bruder,
Ich werde dich niemals mehr um Rat fragen können,
du kannst dich nicht mehr mit mir freuen,
nicht mehr mit mir lachen.
Du fehlst mir jetzt schon überall.
Ich kann es noch nicht begreifen.
Ich bin unsagbar traurig.
Deine Schwester Klaudia
Zum 1.Jahresgedenken
Ganz egal,wie die Zeit vergangen ist,
die Erinnerung an dich bleibt
und du lebst in unseren Herzen weiter.
Egal,was wir tun oder wo wir hingehen,
ein Teil von dir ist immer bei uns,
das macht dich für uns unvergessen.
Deine Schwester Klaudia
Zum 2. Jahresgedenken
Wenn ein geliebter Mensch von uns gegangen ist,
so bleibt er doch Bestandteil unserer Welt-
nicht nur in der Erinnerung.
Wenn wir wollen,können wir ihn spüren,
jetzt und überall:
In jedem Sandkorn
In jedem Windhauch
In jedem Sonnenstrahl
Im Duft jeder Blume
Im Rauschen des Regens
Im Funkeln der Sterne.
Deine Schwester Klaudia
Zum 3.Jahresgedenken
Die Zeit ist schnell vergangen,
aber unsere Trauer nicht,
du bist von uns gegangen,
aber aus unseren Herzen nicht.
Was wir mit dir veloren,
versteht so mancher nicht.
Nur die,die dich wirklich lieben,
wissen,wovon man spricht.
Deine Schwester Klaudia
Zum 4.Jahresgedenken
Trauern-
werden wir noch lange um dich.
Vermissen-
werden wir dich immer
Erinnern-
werden wir uns noch oft an dich.
Vergessen-
werden wir dich nie.
Deine Schwester Klaudia
Zusatz am 30.11.2012
Hallo Bruder,
ich hatte sehr schöne Bilder von Dir auf dieser Seite, die Dich so gezeigt haben wie Du gewesen bist.
Leider konnte ein/e sogenannte/er " Lizenzinhaber/rin " diese Bilder löschen. Aber mach Dir keine sorgen,diese Seite wird immer bestehen bleiben, auch wenn jemand alles versucht Dich schnellstens
zu vergessen. Die Bilder in meinem Herzen können von keinem/er Lizenzinhaber/in gelöscht werden.
Es ist schon traurig wie kleingeistig manche Menschen sind.....
Wir sehen uns
deine Schwester Klaudia
Zusatz am 01.12.12
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Wenn die Bilder von Ihrer Familie gefertigt wurden, dann kann der/die ...... sich nur dann als Lizenzinhaber/in bezeichnen, wenn Sie mit Ihr die Nutzung vertraglich vereinbart haben.
Denkbar sind allenfalls Ansprüche aus dem sogenannten postmortalem Persönlichkeitsrecht.
Nach neuerer Rspr bestehen die vermögenswerten Bestandteile des Persönlichkeitsrechts nach dem Tod fort und gehen auf die Erben über, die einen Schadensersatzanspruch bei ungenehmigter Vermarktung des Bildnisses und des Namens eines Verstorbenen geltend machen können (BGHZ 143, 214 - Marlene Dietrich)
Also: Der/Die ..... hat keinerlei Rechte an den Bildern. Allenfalls die Erben können also die Löschung verlangen. ( persönliche Anmerkung: es gibt keine Erben)
Der Betreiber der Seite hat die Bilder also zu Unrecht gelöscht.
Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht
Zusatz am 13.12.2012
Aus gegebenen Anlass werden nur noch Einträge mit Namen zugelassen, um so einem Missbrauch vorzubeugen. Einträge ohne Namen werden gelöscht. Sollte jemand dazu Fragen haben, kann per
E-Mail an den Betreiber der Seite geschrieben werden, diese wird dann an mich weitergeleitet.
Klaudia Schwietering